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LAG Niedersachsen Beschluss vom 09.12.2009 - 15 TaBV 22/09 (veröffentlicht am 08.01.2004)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kooperationsbetrieb der Bundeswehr. zugewiesene Bundesbedienstete. Versetzung. Mitbestimmung. Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des Kooperationsbetriebs bei der Versetzung von zugewiesenen Bundesbediensteten

Leitsatz (amtlich)

Der Betriebsrat des Kooperationsbetriebs der Bundeswehr hat bei der Versetzung von zugewiesenen Bundesbediensteten innerhalb des Betriebs auch dann ein Mitbestimmungsrecht, wenn mit der Versetzung ein Wechsel des Dienstortes verbunden ist und der Kooperationsbetrieb deshalb der Mitwirkung der Beschäftigungsdienststelle bedarf, die ihrerseits der Mitbestimmung des bei ihr gebildeten Personalrats bedarf.

Normenkette

BwKoopG § 2; BwKoopG § 3; BwKoopG § 6; BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 3; BPersVG § 76 Abs. 1 Nr. 3; BetrVG § 95 Abs. 3; BetrVG § 99

Verfahrensgang

ArbG Hannover (Beschluss vom 12.02.2009; Aktenzeichen 10 BV 20/08)

Nachgehend

BAG (Beschluss vom 04.05.2011; Aktenzeichen 7 ABR 3/10)

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 12.02.2009 – 10 BV 20/08 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Versetzung von an die Beteiligte zu 1) gemäß § 123 a BRRG, § 29 BBG zugewiesenen Beamten und gemäß § 4 Abs. 2, 3 TVöD gestellten oder zugewiesenen Arbeitnehmern im Bereich der Region Nord – sofern nicht Beschäftigte in der Funktion leitender Angestellter betroffen sind – der Beteiligung des Beteiligten zu 2) gemäß § 99 BetrVG bedarf.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Tatbestand

I.

Die Beteiligten streiten über das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Versetzungen von dem Arbeitgeber zugewiesenen beziehungsweise gestellten Beamten und Arbeitnehmern des Bundesministeriums der Verteidigung.

Der zu 1) beteiligte Arbeitgeber ist ein Kooperationsu...

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