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Kfz-Händler muss bei Rücktritt wegen Mängeln auch Leihwagenkosten ersetzen

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Leitsatz

Tritt der Käufer eines Kfz wegen eines Sachmangels berechtigt vom Kaufvertrag zurück, fehlt ihm bis zur Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs häufig ein fahrbarer Untersatz. In diesem Fall kann er auf Kosten des Verkäufers einen Leihwagen in Anspruch nehmen.

 

Sachverhalt

Die Klägerin hatte im Frühjahr 2005 bei einer Kfz-Händlerin für private Zwecke einen gebrauchten Honda Jazz zum Preis von 13100 EUR gekauft. Wegen eines nicht fachgerecht beseitigten Unfallschadens war das Fahrzeug – für die Händlerin erkennbar – nicht verkehrssicher. Die Klägerin trat vom Kaufvertrag zurück. Bis zur Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs verstrichen 168 Tage. Die Klägerin machte für diesen Zeitraum Nutzungsausfallschaden sowie Ersatzansprüche für entstandene Aufwendungen geltend.

Der BGH bekräftigte in diesem Fall seine bisherige Rechtsprechung zu § 325 BGB. Hiernach werden Schadensersatzansprüche durch einen Rücktritt nicht ausgeschlossen. Dies gilt auch für Kfz-Kaufverträge. Der Käufer kann Ersatz des Schadens verlangen, der ihm dadurch entsteht, dass er die mangelhafte Sache nicht nutzen kann. Dazu gehört bei Kfz-Kaufverträgen auch die Inanspruchnahme eines Leihwagens.

Der Käufer hat das Ausmaß des Schadens aber möglichst gering zu halten. Dies folgt aus der ihn treffenden Schadensminderungspflicht. Nach Auffassung des BGH hatten die Vorinstanzen noch nicht hinreichend geklärt, ob die Klägerin in den 168 Tagen des Nutzungsausfalls insoweit das ihr Zumutbare getan hat. Hiernach ist z.B. zu prüfen, ob der Klägerin die Anschaffung eines Interimfahrzeugs zumutbar gewesen wäre und ob hierdurch die Höhe des Schadens hätte vermindert werden können. Zur Prüfung dieser Fragen hat der BGH die Sache an die Vorinstanz zurück verwiesen.

 

Link zur Entscheidung

BGH, Urteil vom 14.04.2010, VIII ZR 145/09

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BGH VIII ZR 145/09
BGH VIII ZR 145/09

Entscheidungsstichwort (Thema) Rücktritt vom Kaufvertrag. Konkurrenz zwischen rücktritts- und schadensersatzrechtlichen Vorschriften. Nutzungsausfallentschädigung. Schadensminderungspflicht. Anschaffung eines Interimsfahrzeugs Leitsatz ...

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