Rz. 7

Die wichtigsten Formen einer Kapitalgesellschaft sind:

 

Rz. 8

Die Aktiengesellschaft (anonymi etairia, abgekürzt AE, oder Société Anonyme, S.A., im internationalen Geschäftsverkehr). Die AE ist eine Kapitalhandelsgesellschaft mit Rechtspersönlichkeit, deren Kapital in gleichwertige Anteile (Aktien, metoches) geteilt wird und die mit dem eigenen Vermögen für ihre Verbindlichkeiten haftet. Die AE als Grundform einer Kapitalgesellschaft wird vorwiegend im Νόμος 2190/1920 "Περί Aνωνύμων ΕτAιρειών" (Gesetz 2190/1920 über Aktiengesellschaften, Rgbl. A’ 37) geregelt. Obwohl die Gesellschaftsform der AE grundsätzlich für die großen Unternehmen gedacht war, wählen auch viele kleine und mittelständische Unternehmen diese Organisationsform. Die Reform des AG-Rechts durch das Gesetz 3604/2007 hat zur Vereinfachung und Lockerung der AG-Regelungen, vor allem auch mit Blick auf Auslandsaktionäre, geführt. In der Satzung der AG können nun auch Auslandsorte als Tagungsorte der Hauptversammlung oder des Vorstands bestimmt werden. Die Teilnahme an den Sitzungen und die Stimmenabgabe ist auch durch Telekonferenz und übers Internet möglich. Vorstandsentscheidungen können sogar auch ohne Zusammentreffen der Verwaltungsratsmitglieder durch das In-Umlauf-Setzen des Protokolls getroffen werden.

 

Rz. 9

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (etairia periorismenis efthynis, abgekürzt EPE, oder Limited Liability Company, LLC oder LTD, im internationalen Geschäftsverkehr). Als EPE gilt die Kapitalhandelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Stammkapital in gleichwertige Geschäftsanteile geteilt wird.

 

Rz. 10

Die Private Kapitalgesellschaft (Idiotiki Kefalaiouhiki Etairia, abgekürzt IKE, oder Private Company im internationalen Geschäftsverkehr). Die IKE stellt eine hybride Gesellschaftsform zwischen der AE und der EPE dar. Bei der IKE handelt es sich um eine Handelsgesellschaft mit Rechtspersönlichkeit, die einen sehr hohen Grad an Flexibilität, was die Gründungsvoraussetzungen, die Vermögens- oder Sacheinlagen, die Haftung der Gesellschafter und die Gestaltung der Gesellschafterverhältnisse angeht, aufweist. Bei der IKE gibt es keine Mindestkapitalvoraussetzungen bzw. kein Stammkapitalerfordernis. Die Gesellschaftsgründung ist sogar mit "Null-Kapital" bzw. mit 1 EUR möglich. Das Gesellschaftsvermögen kann aus Geld- oder Sacheinlagen, Garantien u.a. gebildet werden. Dabei haftet nur die Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen, und der einzelne Gesellschafter haftet nur im Falle von Garantieauflagen mit seinem Privatvermögen. Die IKE ist eine sehr beliebte Gesellschaftsform für kleine Start-up-Unternehmen.

 

Rz. 11

Die Genossenschaft (synetairismos). Das allgemeine Genossenschaftsrecht ist im G. 1667/1986 niedergelegt. Art. 1 Abs. 1 G. 1667/1986 definiert die Genossenschaft als eine Personenvereinigung mit wirtschaftlichem Zweck, die – ohne Agrartätigkeiten auszuüben – durch die Zusammenarbeit ihrer Mitglieder die ökonomische, soziale, kulturelle Mitgliederentwicklung sowie die Verbesserung der Lebensqualität der Mitglieder im Rahmen eines gemeinsamen Unternehmens bezweckt. Eine Sonderform von Genossenschaften stellen die Agrargenossenschaften (Agrotikos Synetairismos) des G. 2169/1993 dar. Die Genossenschaft ist keine Handelsgesellschaft.

 

Rz. 12

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (eterrorythmi kata metoches etairia). Dieser speziellen Form einer EE, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist (Art. 38 EmpN), kommt in der griechischen Praxis keine besondere Bedeutung zu.

 

Rz. 13

Die Bedeutung der Europäischen Aktiengesellschaft (ewropaiki anonymi etairia oder Societas Europaea, abgekürzt SE), die in der EG-Verordnung 2157/2001 geregelt wird, soll noch in der griechischen Praxis evaluiert werden.

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