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Grenzsperre zur Verhinderung der eigenmächtigen Verbringung eines Kindes ins Ausland

Barbara Rotter
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Leitsatz

Die drohende Verbringung eines Kindes ins Ausland durch einen Elternteil oder einen Dritten lässt sich durch einen Eilantrag beim FamG abwehren. Das Gericht kann ein Ausreiseverbot für das Kind anordnen. Mit einem entsprechenden Gerichtsbeschluss ist es möglich, eine Grenzsperre zu verhängen, die den anderen Elternteil daran hindert, mit dem Kind das Land zu verlassen. Eine Fahndungsausschreibung muss durch das FamG regelmäßig erneuert werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Rechtsschutzmöglichkeiten dem durch die Grenzsperre betroffenen Elternteil eröffnet sind.

 

Sachverhalt

Im Ausgangsverfahren beantragte die Mutter, die mit dem Vater nicht verheiratet war, die alleinige elterliche Sorge für das gemeinsame Kind, die die Eltern zunächst beide innehatten. Auf den Antrag der Mutter übertrug das FamG zunächst durch Beschluss im Wege einstweiliger Anordnung der Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zugleich verbot es dem Vater, das Kind außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zu verbringen und ersuchte die Grenzpolizeibehörde, eine Ausreise des Kindes zu verhindern. Mit Schreiben vom 18.4.2005 teilte die hierfür zuständige Grenzschutzdirektion Koblenz mit, dass die Laufzeit der Ausschreibung zum 17.4.2006 ende.

Am 2.2.2006 fand vor dem FamG eine mündliche Verhandlung statt, im Rahmen derer die Mutter beantragte, ihr die alleinige elterliche Sorge zu übertragen, während der Vater Zurückweisung des Antrages und den Beibehalt der gemeinsamen elterlichen Sorge beantragte. In dieser Verhandlung wurde die Befürchtung der Mutter thematisiert, der Vater könne das Kind ins Ausland verbringen. Durch Beschluss vom selben Tage übertrug das FamG der Mutter die alleinige elterliche Sorge. Nach Expedierung des Beschlusses erkundigte sic...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Grenzsperre zur Verhinderung der eigenmächtigen Verbringung eines Kindes ins Ausland  Leitsatz (redaktionell) 1. Eine zur Verhinderung der eigenmächtigen Verbringung eines Kindes ins Ausland durch einstweilige Anordnung ...

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