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Gewerbemietrecht - Kein Anspruch auf Einrichtung eines Raucherbereichs

Almut König
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Leitsatz

Das Rauchverbot in § 7 Abs. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz stellt keinen Mangel einer verpachteten Gaststätte dar. Der Verpächter ist nicht verpflichtet, auf Verlangen des Pächters durch bauliche Maßnahmen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dieser einen gesetzlich vorgesehenen Raucherbereich einrichten kann.

 

Fakten:

Die Pächterin einer Gaststätte nimmt die Verpächterin wegen einer nach Vertragsschluss durch Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz eingetretenen Nutzungsbeschränkung der Gaststätte auf Schadensersatz wegen nach dem Rauchverbot eingetretener Umsatzeinbußen in Anspruch. Auch der BGH weist die Ansprüche der Pächterin zurück. Ein Miet- oder Pachtmangel ist eine für den Mieter oder Pächter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Miet- bzw. Pachtsache von dem vertraglich geschuldeten. Gesetzgeberische Maßnahmen, die während des laufenden Pachtverhältnisses Beeinträchtigungen des vertragsmäßigen Gebrauchs eines gewerblichen Pachtobjekts nach sich ziehen, können nachträglich einen Mangel im Sinne des Gesetzes begründen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die durch die gesetzgeberische Maßnahme bewirkte Gebrauchsbeschränkung unmittelbar mit der konkreten Beschaffenheit, dem Zustand oder der Lage des Pachtobjekts in Zusammenhang steht. Gesetzgeberische Maßnahmen, die - wie beispielsweise das Nichtraucherschutzgesetz - den geschäftlichen Erfolg nachträglich beeinträchtigen, fallen dagegen in den Risikobereich des Pächters

 

Link zur Entscheidung

BGH, Urteil vom 13.07.2011, XII ZR 189/09BGH, Urteil vom 13.7.2011 – XII ZR 189/09

Fazit:

Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und -beschränkungen, die dem vertragsgemäßen Gebrauch eines Pachtobjekts entgegenstehen, begründen nach der Rechtsprechung des BGH...

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BGH XII ZR 189/09
BGH XII ZR 189/09

Leitsatz (amtlich) a) Das Rauchverbot in § 7 Abs. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz stellt keinen Mangel einer verpachteten Gaststätte dar. b) Der Verpächter ist nicht verpflichtet, auf Verlangen des Pächters durch bauliche Maßnahmen ...

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