Der Insolvenzverwalter – an dessen Stelle auch ein "normaler" Pfändungspfandgläubiger stehen könnte – nimmt den beklagten Drittschuldner auf die Zahlung verschleierten Arbeitseinkommens zur Insolvenzmasse in Anspruch. Nachdem das LG der Klage stattgegeben hat, verfolgt der Drittschuldner mit der Berufung seine Rechtsverteidigung weiter.

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