Rz. 322

Um Gesellschafter der Ltd. zu werden, ist die Eintragung im Gesellschafterbuch konstitutiv notwendig (vgl. Rdn 313). Dementsprechend geben Sec. 769, 776 CA 2006 vor, dass Anteilszertifikate sowohl bei Anteilsausgaben als auch bei Anteilsübertragungen durch die Ltd. auszustellen sind. Der gutgläubige Erwerb eines Anteilszertifikats über einen nicht bestehenden Gesellschaftsanteil führt nicht kraft guten Glaubens zum Erwerb des darin verbrieften Anteils. In diesem Fall bestehen nur Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft und den Veräußerer.

 

Rz. 323

Bestehen Streitigkeiten über die Eintragung einer Gesellschafterstellung, kann ein nicht eingetragener Gesellschafter durch besondere einstweilige Rechtsbehelfe (sog. stop order) vorgehen.

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