Rz. 12

Das grundlegende Gesetz im chinesischen Gesellschaftsrecht ist das Gesellschaftsgesetz der Volksrepublik China, in Kraft seit 1.7.1994. Der Novelle vom 27.10.2005 folgten weitere Änderungen vom 28.12.2013 und vom 26.10.2018.

 

Rz. 13

Bei den letzten Novellierungen wurden einige wichtige Neuerungen im Gesellschaftsrecht eingeführt. Die Mindestkapitalanforderung von zuletzt 30.000 RMB, also umgerechnet etwas mehr als 3.000 EUR, wurde vollständig abgeschafft. Auch für die Ein-Personen-GmbH ist kein zwingendes Mindeststammkapital mehr vorgeschrieben. Eine natürliche Person darf nur eine Ein-Personen-GmbH gründen und diese wiederum darf nicht ihrerseits als einzige Gesellschafterin eine weitere GmbH gründen oder in diese investieren. Die früher bestehende Regel, dass GmbHs nur bis zur Grenze von 50 % ihres Reinvermögens (net asset value) in eine andere Gesellschaft investieren dürfen, wurde schon durch die Novelle von 2005 aufgehoben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge