Rz. 67

Das Eintragungsverfahren ist zweigliedrig: Zunächst werden die Eckdaten des Unternehmens von der Geschäftsstelle des Unternehmensgerichts, bei welcher die Gesellschaftssatzung hinterlegt wurde, ins Rechtspersonenregister eingetragen. Dadurch erhält das Unternehmen seine Unternehmensnummer zugewiesen.

Diese Nummer wird sowohl den mehrwertsteuerpflichtigen als auch den -befreiten Unternehmen verliehen und ist seit dem 31.12.2005 verpflichtend im gesamten Geschäftsverkehr zu benutzen.

Folgende Daten sind der Geschäftsstelle u.a. im Zuge der Hinterlegung mittels eines beigefügten Formulars mitzuteilen (vgl. Art. 2:8 GGV):

Firma, Rechtsform und Sitz der Gesellschaft (inkl. sämtlicher Adressen von etwaigen Zweigniederlassungen);
die Einlagen der Gründer sowie der auf die Einlagen gezahlte Betrag;
Datum der Gründung;
Identität der Personen, die die Gesellschaft vertreten und verpflichten können;
Beginn und Ende des Bilanzjahres;
Datum und Ort der Gesellschafterversammlung.
 

Rz. 68

In einem weiteren Schritt ist die Gesellschaft von der Geschäftsführung in der Zentralen Datenbank für Unternehmen über einen anerkannten Unternehmensschalter anzumelden. Im Zuge dieser Anmeldung wird vom Unternehmensschalter die Aktivität der Handelsgesellschaft ins Unternehmensregister eingetragen. Außerdem kann der Unternehmensschalter für die Anmeldung des Geschäftsführers und der Gesellschaft beim Sozialversicherungsträger sowie im Falle eines mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmens für die Anmeldung bei der Mehrwertsteuerbehörde sorgen.

 

Rz. 69

Außerdem erhält das Unternehmen für jede Adresse, an der eine Unternehmensaktivität ausgeübt wird, eine sog. Niederlassungsnummer ("numéro d`établissement/vestigingseenheidsnummer"). Hierbei handelt es sich um eine zehnstellige Zahl, die gemeinsam mit der Unternehmensnummer zu benutzen ist und der Identifizierung der Niederlassung dient.

 

Rz. 70

Weder für die Eintragung in das Rechtspersonenregister durch die Geschäftsstelle noch für die beim Unternehmensschalter sind Fristen vorgesehen. Die Eintragung durch die Geschäftsstelle erfolgt i.d.R. umgehend nach Hinterlegung der Gesellschaftssatzung. Sobald die Unternehmensnummer mitgeteilt wurde, kann die Eintragung in der Zentralen Unternehmensdatenbank durchgeführt werden.

 

Rz. 71

In jedem Fall ist eine möglichst rasche Anmeldung anzuraten, da die Ausübung einer selbstständigen Handelsaktivität ohne Eintragung im Unternehmensregister mit einer Geldbuße geahndet wird.

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