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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Geschäftsordnung des Betriebsrats

Dr. Detlef Grimm, Dr. Stefan Freh
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Rz. 15

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Muster 2.3: Geschäftsordnung des Betriebsrats

Geschäftsordnung des Betriebsrats

Der Betriebsrat der _________________________ (Unternehmensbezeichnung) hat in seiner Sitzung vom _________________________ (Datum) gemäß § 36 BetrVG folgende Geschäftsordnung beschlossen, welche die in §§ 26–41 BetrVG enthaltenen Vorschriften ausgestalten und ergänzen soll:

§ 1 Betriebsratsvorsitz

(1) Die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters gemäß § 26 Abs. 1 BetrVG und die Wahl eines zweiten Stellvertreters erfolgt in drei getrennten Wahlgängen in der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats. Die Wahl wird durch offene Stimmabgabe durchgeführt, außer ein Betriebsratsmitglied beantragt eine geheime Abstimmung. Gewählt ist der Bewerber auf den die meisten Stimmen entfallen. Bei Stimmengleichheit ist die Abstimmung zu wiederholen. Bei wiederholter Stimmengleichheit entscheidet das Los.

(2) Legt der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter sein Amt nieder oder wird durch Beschluss des Betriebsrats aus seinem Amt abberufen, erfolgt eine Neuwahl in der nächsten ordentlichen Betriebsratssitzung.

(3) Der Vorsitzende übernimmt die im BetrVG genannten Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse, insbesondere vertritt er den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse und ist zuständig für die Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind.

(4) Ist der Vorsitzende verhindert, werden seine Aufgaben durch den Stellvertreter wahrgenommen. Ist auch der Stellvertreter verhindert, übernimmt für die Dauer der Verhinderung der gewählte zweite Stellvertreter vorläufig die Aufgaben des Vorsitzenden.

§ 2 Betriebsausschuss

(1) Der gemäß § 27 BetrVG gewählte Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Bet...

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