Rz. 68

Muster 10.10: Begutachtung durch den Arzt des Vertrauens/Parteigutachten

 

Muster 10.10: Begutachtung durch den Arzt des Vertrauens/Parteigutachten

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

das Sozialgericht hat im Rahmen der ihm nach § 103 SGG obliegenden Amtsermittlung zur Aufklärung des Sachverhalts ein Gutachten bei _________________________ in Auftrag gegeben. Dieses liegt zwischenzeitlich vor. Leider stützt dieses nach § 106 SGG erstellte Gutachten den von Ihnen geltend gemachten Klageanspruch nicht (hinreichend). Daher hat das Gericht angefragt, ob Sie die Klage aufrecht halten wollen, da es seinerseits die Sachverhaltsaufklärung für abgeschlossen ansieht. Bitte beachten Sie die insoweit gesetzte Stellungnahmefrist, nach deren Ablauf das Gericht die Klage vermutlich abweisen wird.

Ihnen steht im Verfahren vor den Sozialgerichten das Recht zu, dass ein Gutachten durch einen Arzt Ihres Vertrauens gem. § 109 SGG erstellt wird. Die Kosten hierfür müssen jedoch von Ihnen selbst (oder über Ihre Rechtsschutzversicherung) getragen werden, eine Kostenübernahme über Prozesskostenhilfe kommt insoweit nicht in Betracht.

Sollten Sie ein Gutachten nach § 109 SGG in Betracht ziehen, dann müssen Sie dem Gericht mitteilen, welcher Arzt auf welchem Fachgebiet Sie begutachten soll und welche Fragen dieser – eventuell ergänzend zu den Fragen, die der gerichtliche Sachverständige beantworten musste – beantworten soll. Von der Benennung Ihres behandelnden Arztes ist in der Regel abzuraten, weil diesem allzu häufig ein zu enges Näheverhältnis zum Patienten unterstellt wird, wodurch das Ergebnis seiner Begutachtung gegebenenfalls entwertet wäre.

Bitte klären Sie noch vor Benennung eines Arztes ab, ob dieser überhaupt bereit wäre, das Gutachten zu erstellen, da bei einer Zurückweisung des Gutachtensauftrags der Antrag nach § 109 SGG verbraucht wäre.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Rechtsanwalt)

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