Zusammenfassung

 
Begriff

Vor Abschluss eines Arbeitsvertrages besteht in der betrieblichen Praxis nicht selten das gegenseitige Interesse eines näheren unverbindlichen Kennenlernens. Ein Probearbeitsverhältnis ist hierfür im Hinblick auf die übliche Dauer und das Entstehen von Pflichten - der Verpflichtung zur Arbeitsleistung und zur Lohnzahlung - nicht gewollt. Im Einfühlungsverhältnis wird kein Arbeitsverhältnis begründet, gegenseitige Austauschverpflichtungen bestehen nicht.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Das Einfühlungsverhältnis ist gesetzlich nicht geregelt. Es handelt sich um ein Rechtsverhältnis eigener Art. Nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung (LAG Hamm, Urteil v. 24.5.1989, 15 Sa 18/89; LAG Bremen, Urteil v. 25.7.2002, 3 Sa 83/02; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 5.8.2015; 7 Sa 170/15; LAG München, Urteil v. 9.5.2016, 10 Sa 690/15) ist anerkannt, dass die Vereinbarung eines Einfühlungsverhältnisses ohne Vergütungsanspruch und ohne Arbeitspflicht kraft der Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig ist.

Sozialversicherung: § 7 Abs. 1 SGB IV definiert die Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung. § 2 Abs.1 Nr. 3 SGB VII regelt für einen Sonderfall des Einfühlungsverhältnisses den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Arbeitsrecht

1 Allgemeines

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Zweck eines Einfühlungsverhältnisses ist es im Allgemeinen, die Voraussetzungen der Zusammenarbeit für das potenzielle spätere Arbeitsverhältnis zu klären. Insbesondere soll dem Stellenbewerber die Möglichkeit gegeben werden, die betrieblichen Gegebenheiten kennenzulernen, und dem Arbeitgeber, festzustellen, ob der Stellenbewerber in den Betrieb passt. Anders als bei einem Probearbeitsverhältnis bestehen bei einem Einfühlungsverhältnis gerade keine gegenseitigen Verpflichtungen zur Leistung und Gegenleistung. Es bestehen weder Arbeitspflicht noch Direktionsrecht. Der Stellenbewerber muss regelmäßig keine bestimmte Arbeitszeit einhalten, er ist lediglich dem Hausrecht des Arbeitgebers unterworfen.

2 Voraussetzungen und Grenzen

Um der Gefahr der Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Vorschriften zu begegnen, sind bestimmte Prämissen zu beachten.

Insbesondere in zeitlicher Hinsicht sollte das Einfühlungsverhältnis nur von kurzer Dauer sein. Bereits im Hinblick auf die Zweckbestimmung ist eine Zeitspanne von wenigen Tagen bis maximal einer Woche nicht zu überschreiten. Des Weiteren dürfen dem Stellenbewerber keine arbeitsrechtlichen Weisungen erteilt werden; ihm dürfen keine Arbeitspflichten auferlegt werden.

3 Vertragliche Gestaltung

Aufgrund der fehlenden Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsleistung erfolgt das Einfühlungsverhältnis in der Regel unentgeltlich. In der betrieblichen Praxis ist jedoch nicht auszuschließen, dass der Stellenbewerber tatsächlich Leistungen erbringt. Nicht allein aus diesem Grund ist die schriftliche Vereinbarung des Einführungsverhältnisses dringend anzuraten. Gegenstand der Vereinbarung sollte die Angabe von Zweck und Inhalt des Einfühlungsverhältnisses, die zeitliche Befristung sowie die Unentgeltlichkeit sein. Zudem sollte ein Hinweis zur (fehlenden) Unfallversicherung aufgenommen werden. Eine Vertraulichkeitsklausel ist lediglich in den eher seltenen Fällen aufzunehmen, in denen im Rahmen eines Einfühlungsverhältnisses Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse anvertraut oder bekannt werden.

Sozialversicherung

1 Beschäftigung

Eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist die nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) setzt dies die persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber voraus.

Bei einem Einfühlungsverhältnis werden von dem Stellenbewerber wirtschaftlich verwertbare Leistungen weder erwartet noch erbracht. Die Arbeitsleistung erfolgt vielmehr auf freiwilliger Basis. Aufgrund dieser weitgehenden Unverbindlichkeit ist der Stellenbewerber nicht zur Einhaltung von Arbeitszeiten verpflichtet und nicht dem Weisungsrecht des Betriebs unterworfen. Auch entsteht unter diesen Umständen kein Entgeltanspruch gegenüber dem Unternehmen, in dem das Einfühlungsverhältnis durchgeführt wird.

2 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Das Einfühlungsverhältnis vollzieht sich angesichts der beschriebenen Eigenschaften nicht im Rahmen einer sozialversicherungsrechtlich relevanten Beschäftigung. Folglich tritt durch die Arbeitsaufnahme keine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Das gilt auch in den Fällen, in denen das Unternehmen Sach- oder Geldleistungen (z. B. Fahrkostenerstattung) zahlt, sofern es sich hierbei eindeutig um keine Vergütung für geleistete Arbeit und damit um Arbeitsentgelt handelt.

Aufgrund der nicht bestehenden Versicherungspflicht als Arbeitnehmer sind von dem Unternehmen weder Sozialversicherungsbeiträge abzuführen noch Meldungen nach der DEÜV abzugeben; auch keine Sofortmeldungen.

 
Hinweis

Krankenversicherungsschutz

Für ihren Krankenversicherungsschutz während des Einfühlungsverhältnisses haben die Stellenbewerber selber Sorge zu tragen.

3 Unfallversicherung

Für die Stellenbewerber besteht ein Vers...

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