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Betriebskriminalität: Wege der Prävention und Reaktion

Jan Peters, Prof. Dr. Anja Mengel
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Zusammenfassung

 
Überblick

Begehen Arbeitnehmer Straftaten in Betrieben, so verursachen diese oftmals erhebliche Schäden für den Arbeitgeber. Die Unternehmen haben daher ein hohes Interesse an der Vorbeugung und Ahndung von Betriebskriminalität. Dazu stehen den Unternehmen verschiedene Wege offen, sie haben aber sowohl bei der Prävention von Straftaten einschließlich der präventiven Überwachung der Mitarbeiter als auch bei der Ermittlung von Straftaten nach Anfangsverdacht deren Persönlichkeitsrechte und konkret zahlreiche datenschutzrechtliche sowie mitbestimmungsrechtliche Anforderungen zu wahren. Umso wichtiger ist für die Unternehmen, diese Schranken zu kennen und sich ihrerseits mit rechtstreuem Vorgehen vor Kriminalität zu schützen.

1 Statistische Daten zur Kriminalität in deutschen Unternehmen

Wirtschaftsprüfungsunternehmen führen regelmäßige Studien zum Aufkommen von Wirtschaftkriminalität in deutschen Unternehmen durch. Eine Studie der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Jahr 2012 zeigt, dass die Wirtschaftskriminalität sowohl in Mittelstandsunternehmen als auch in den 100 größten deutschen Unternehmen in hohem Maße verbreitet ist.[1] Dabei sind aktuell sowohl in den befragten mittelständischen Unternehmen als auch in den Großunternehmen 52 % der Täter von allen aufgedeckten Straftaten Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens. Im Jahr 2018 waren es nur 39 %, 2012 waren es 48 %.[2] Dabei erhöht sich laut einer Studie der KPMG AG aus dem Jahr 2014 mit steigender Anzahl der Mitarbeiter und Unternehmensgröße neben der tatsächlichen Betroffenheit von wirtschaftskriminellen Handlungen auch das Risikobewusstsein dafür.[3]

Auch die aktuelle Studie der KPMG AG aus dem Jahr 2023 zeigt, dass das Risikobewusstsein in größeren Unternehmen weiterhin höher ist als in kleineren Unternehmen.[4]

[1] Vgl. Studie der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesells...

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