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Whistleblowing (Hinweisgebersystem)

Dr. Daniel Wall
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Kurzbeschreibung

Mit Abschluss einer Betriebsvereinbarung über ein Hinweisgebersystem sind Mitarbeiter in einem Unternehmen dazu aufgerufen, über rechtswidrige Zustände oder drohende Schäden Mitteilung zu machen, ohne dabei befürchten zu müssen, dass ihnen Sanktionen irgendeiner Art drohen. Eine transparente Regelung schafft Vertrauen, sichert dem Hinweisgeber Schutz zu und denjenigen, auf die sich ein Hinweis im konkreten Fall bezieht, ein Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen.

  • Betriebsvereinbarung

Vorbemerkung

Mitarbeiter sollen daher dazu ermutigt werden, über rechtswidrige Zustände oder drohende Schäden im Unternehmen Mitteilung zu machen, ohne dabei befürchten zu müssen, dass ihnen Sanktionen irgendeiner Art drohen. Hierzu ist es erforderlich, dass ein Hinweisgebersystem das Vertrauen der Mitarbeiter genießt, dem Hinweisgeber Schutz sichert, aber auch diejenigen durch rechtsstaatliche Verfahren schützt, auf die sich ein Hinweis im konkreten Fall bezieht.

Am 2.7.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten.[1] Private Arbeitgeber mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten hatten für dessen Umsetzung bis zum 16.12.2023 Zeit. Für alle größeren privaten Unternehmen und öffentlichen Unternehmen gilt: Interne Meldestellen müssen seit dem 1.12.2023 eingerichtet sein.

Die Modalitäten der Umsetzung des HinSchG, sind überwiegend zustimmungspflichtig als Ordnungsverhalten nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.

Anfang 2023 trat zudem ein neues Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Konzerne[2] mit mehr als 1.000 Mitarbeitern (Übergangsfrist ausgelaufen zum 31.12.2023: mehr als 3.000 Mitarbeitern) im Inland[3] sind verpflichtet, eine Risikoanalyse für ihre Lieferketten[4] im Hinblick auf ein wirksames Risikomanagementsystem durchzuführen. Ziel ist die Einhaltung von menschrechts...

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