Im Falle eines Aufhebungsvertrags liegt in jedem Fall ein Sperrzeitsachverhalt vor, weil die dadurch vereinbarte Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers zustande kommen konnte. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer durch den Aufhebungsvertrag einer ansonsten drohenden rechtmäßigen Kündigung des Arbeitgebers zum gleichen Zeitpunkt zuvorkommen will. Dem Arbeitnehmer ist in diesen Fällen im Interesse der Versichertengemeinschaft grundsätzlich zuzumuten, eine Arbeitgeberkündigung abzuwarten.[1] In bestimmten Fällen wird aber auch hier ein wichtiger Grund für die Herbeiführung der Arbeitslosigkeit anerkannt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge