In der Unfallanzeige geht es insbesondere um den Unfallhergang. Der Arbeitgeber muss den Versicherten zum Unfallhergang befragen. Insbesondere bei Wegeunfällen ist der Unfallhergang besonders wichtig. Hier geht es um die genaue Unfallstelle.

Das Formular "Unfallanzeige" ist beim zuständigen Unfallversicherungsträger erhältlich.

 
Achtung

Unfallanzeige ab 1.1.2024

Ab dem 1.1.2024 ist die Anzeige digital (durch elektronische Datenübertragung) anzuzeigen.[1] Bis zum 31.12.2027 können die Anzeigen aber auch noch übergangsweise auf den bisherigen Vordrucken erstattet werden.[2]

Todesfälle, besondere schwere Unfälle und Massenunfälle, sind sofort fernmündlich, per E-Mail oder Fax

  • dem zuständigen Versicherungsträger oder dessen zuständiger Bezirksverwaltung und
  • bei gewerblichen Betrieben dem Gewerbeaufsichtsamt/untere Bergbehörde

zu melden.

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