Das Transferkurzarbeitergeld ist eine Sonderform des Kurzarbeitergeldes. Anders als das allgemeine (konjunkturelle) Kurzarbeitergeld oder das Saison-Kurzarbeitergeld, dient es nicht dem Erhalt von Arbeitsplätzen, sondern einem sozialverträglichen Personalabbau.
Es ermöglicht den betroffenen Arbeitnehmern eine "längere Auslauffrist" in Form eines befristeten Anschluss-Arbeitsverhältnisses bei einer Transfergesellschaft mit dem Ziel, in dieser Zeit eine neue Erwerbstätigkeit aufzunehmen bzw. die gewonnene Zeit zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit (z. B. durch Abbau von Qualifizierungsdefiziten) zu nutzen.
3.1 Voraussetzungen für den Leistungsanspruch
Ein Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld setzt voraus, dass
- die Arbeitnehmer von einem dauerhaften unvermeidbaren Arbeitsausfall mit Entgeltausfall betroffen sind,
- betriebliche Voraussetzungen erfüllt sind,
- persönliche Voraussetzungen erfüllt sind,
- sich die Betriebsparteien im Vorfeld ihrer Entscheidung über die Inanspruchnahme von Transferkurzarbeitergeld durch die Agentur für Arbeit beraten lassen und
- der dauerhafte Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt worden ist.
3.1.1 Dauerhafter unvermeidbarer Arbeitsausfall
Ein dauerhafter Arbeitsausfall liegt vor, wenn infolge einer Betriebsänderung die Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend entfallen sind. Eine Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls besteht im Regelfall dann, wenn für die Arbeitnehmer im Betrieb keine Beschäftigungsmöglichkeiten mehr bestehen.
3.1.2 Betriebliche Voraussetzungen
Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn
- in einem Betrieb bzw. in einer eigenständigen Betriebsabteilung Personalanpassungsmaßnahmen aufgrund einer Betriebsänderung durchgeführt werden,
- die von dem Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einh...