Zusammenfassung

 
Begriff

Sozialversicherungsträger benötigen zur Feststellung bzw. Berechnung von Sozialleistungen zahlreiche Daten und Informationen (z. B. Beschäftigungszeit, Entgelthöhe). Um diese Daten abrufbereit zu haben, wurde das einheitliche Meldeverfahren zur Sozialversicherung geschaffen. Arbeitgeber, ggf. deren Beauftragte oder auch die Insolvenzverwalter, melden den Einzugsstellen elektronisch alle versicherungsrechtlich relevanten Tatbestände.

Für den elektronischen Datenaustausch dürfen nur systemgeprüfte Entgeltabrechnungsprogramme oder systemgeprüfte Ausfüllhilfen verwendet werden. Diese Programme unterliegen ständigen Kontrollen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Das SV-Meldeportal ist eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe, die für den elektronischen Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern genutzt werden kann.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzliche Grundlage für die Meldungen zur Sozialversicherung bildet § 28a SGB IV i. V. m. § 198 SGB V. Zur weiteren Spezifikation des Meldeverfahrens hat der Gesetzgeber die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) erlassen. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die "Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und -übermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Abs. 1 Nr. 1–3 SGB IV" sowie die "Gemeinsamen Grundsätze für die Systemprüfung nach § 22 Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV)" erarbeitet.

Die gesetzliche Grundlage für die Bereitstellung des SV-Meldeportals ergibt sich aus § 95a SGB IV.

1 Grundlagen

Die Sozialversicherungsträger sind dazu verpflichtet, Arbeitgebern eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte systemgeprüfte Ausfüllhilfe zur Verfügung zu stellen, um für die Sozialversicherung relevante Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge auf dem per Sozialgesetzbuch vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt an die jeweiligen Sozialversicherungsträger übermitteln zu können.[1] Das SV-Meldeportal wurde von der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) im Auftrag der Sozialversicherungsträger entwickelt und steht seit 4.10.2023 für diese Zwecke zur Verfügung. Es ist eine Webanwendung, die mit einem Browser über Endgeräte wie Laptops, Tablets oder Smartphones ausgeführt wird und unter www.sv-meldeportal.de abrufbar ist. Die Software ist nach den Kriterien der Systemprüfung auf Grundlage der "Gemeinsamen Grundsätze für die Systemprüfung nach § 22 Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV)" für die Übermittlung und den Abruf von Sozialdaten sowie den Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern zertifiziert. Arbeitgeber müssen sich im SV-Meldeportal authentifizieren und registrieren, damit ein Zugang möglich ist. Die Registrierung und der spätere Login erfolgen über ELSTER-Unternehmenszertifikate des Arbeitgebers. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, für jeden Mitarbeitenden ein gesondertes Unternehmenszertifikat zu beantragen. Damit kann der Prozess der Anmeldung im SV-Meldeportal organisatorisch bezogen auf die berechtigten Mitarbeitenden gesteuert werden. Für ausländische Arbeitgeber, Selbstständige und für Beschäftigte ist alternativ zum ELSTER-Unternehmenskonto ab 2024 auch das Bund-ID-Konto für die Registrierung und Anmeldung angeschlossen. Nutzer werden an den Kosten beteiligt. Die Höhe der Nutzungsgebühr ist abhängig davon, ob der Austausch von Daten für eine oder mehrere Betriebsnummern erfolgt. Die Nutzung ist in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei, sofern Arbeitgeber und deren Dienstleistungspartner sich bis zum 31.3.2024 als Nutzer registriert haben.

2 Funktionen für Arbeitgeber

Das SV-Meldeportal ist kein Ersatz für ein professionelles Entgeltabrechnungsprogramm, sondern ein reines Melde- bzw. Datenaustauschmodul. Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben werden nicht durchgeführt. Sowohl Arbeitsentgelte als auch Sozialversicherungs- und Steueranteile können nicht errechnet werden.

Dafür bietet die Anwendung neben dem Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern einen Online-Datenspeicher sowie die Funktion einer strukturierten Mandantenverwaltung an.

Datenaustausch

Das SV-Meldeportal unterstützt 23 Fachverfahren mit 74 Formularen für den Datenaustausch mit den gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Alle gesetzlichen Meldeverfahren und Meldepflichten in der Sozialversicherung sind abgedeckt.

Online-Datenspeicher

Abgegebene und empfangene Daten können optional in einem zentralen, sicheren Online-Datenspeicher vorgehalten werden. Außerdem ist eine Historienführung für Beschäftigte möglich. Unter der Betriebsnummer werden die Basisdaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Versicherungsnummer erfasst. Die in Meldungen für die Beschäftigten erfassten Daten werden automatisch in die Stammdaten mit Bezug auf den Monat des ...

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