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Reisekostenabrechnung mit Excel / Archiv

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Excel-Tools für die Vorjahre öffnen

2020 bis 2025

Für die Jahre 2020 bis 2025 sind folgende gesetzlichen Verpflegungspauschalen für Dienstreisen im Inland sowie die Kürzungsbeträge bei Mahlzeitengestellung hinterlegt:

Abwesenheitsdauer Pauschbetrag je Kalendertag (EUR)
24 Stunden 28,00 EUR
mehr als 8 Stunden 14,00 EUR
bis zu 8 Stunden - - -
An- und Abreisetag bei Übernachtung 14,00 EUR
Kürzungsbeträge bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
für ein Frühstück 5,60 EUR
für ein Mittag-/Abendessen je 11,20 EUR
Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeiten
Übernachtungspauschale[1] 20,00 EUR
Pauschale für Übernachtungen auf einem Fahrzeug 8,00 EUR

Um Makros in den Excel-Tools zu umgehen, stehen seit den Reisekostenabrechnungen 2020 zwei unterschiedliche Excel-Tools pro Jahr- getrennt nach Abrechnungen für das Inland und Ausland - zur Verfügung. So kann die Abrechnung mit Excel weiterhin reibungslos erfolgen.

2014 bis 2019

Für die Jahre 2014 bis 2019 sind folgende gesetzlichen Verpflegungspauschalen für Dienstreisen im Inland sowie die Kürzungsbeträge bei Mahlzeitengestellung im jeweiligen Excel-Tool hinterlegt:

Abwesenheitsdauer Pauschbetrag je Kalendertag (EUR)
24 Stunden 24,00 EUR
mehr als 8 Stunden 12,00 EUR
bis zu 8 Stunden - - -
An- und Abreisetag bei Übernachtung 12,00 EUR
Kürzungsbeträge bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
für ein Frühstück 4,80 EUR
für ein Mittag-/Abendessen je 9,60 EUR
Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeiten
Übernachtungspauschale[2] 20,00 EUR
[1] Die Übernachtungspauschale gilt nur für steuerfreie Erstattungen durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muss dagegen für den Werbungskostenabzug seine Übernachtungskosten durch Rechnungsbelege nachweisen. Das Gleiche gilt für Übernachtungen eines Selbstständigen.
[2] Die Übernachtungspauschale...

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