Excel-Tools für die Jahre 2014 - 2023 öffnen

Für die Jahre 2020 bis 2023 sind folgende gesetzlichen Verpflegungspauschalen für Dienstreisen im Inland sowie die Kürzungsbeträge bei Mahlzeitengestellung hinterlegt:

Abwesenheitsdauer Pauschbetrag je Kalendertag (EUR)
24 Stunden 28,00 EUR
mehr als 8 Stunden 14,00 EUR
bis zu 8 Stunden - - -
An- und Abreisetag bei Übernachtung 14,00 EUR
Kürzungsbeträge bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
für ein Frühstück 5,60 EUR
für ein Mittag-/Abendessen je 11,20 EUR
Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeiten
Übernachtungspauschale[1] 20,00 EUR
Pauschale für Übernachtungen auf einem Fahrzeug 8,00 EUR

Für die Jahre 2014 bis 2019 sind folgende gesetzlichen Verpflegungspauschalen für Dienstreisen im Inland sowie die Kürzungsbeträge bei Mahlzeitengestellung im jeweiligen Excel-Tool hinterlegt:

Abwesenheitsdauer Pauschbetrag je Kalendertag (EUR)
24 Stunden 24,00 EUR
mehr als 8 Stunden 12,00 EUR
bis zu 8 Stunden - - -
An- und Abreisetag bei Übernachtung 12,00 EUR
Kürzungsbeträge bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
für ein Frühstück 4,80 EUR
für ein Mittag-/Abendessen je 9,60 EUR
Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeiten
Übernachtungspauschale[2] 20,00 EUR
[1] Die Übernachtungspauschale gilt nur für steuerfreie Erstattungen durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muss dagegen für den Werbungskostenabzug seine Übernachtungskosten durch Rechnungsbelege nachweisen. Das Gleiche gilt für Übernachtungen eines Selbstständigen.
[2] Die Übernachtungspauschale gilt nur für steuerfreie Erstattungen durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muss dagegen für den Werbungskostenabzug seine Übernachtungskosten durch Rechnungsbelege nachweisen. Das Gleiche gilt für Übernachtungen eines Selbstständigen.

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