Begriff

Das empfundene Raumklima setzt sich aus den Komponenten Lufttemperatur, Luftfeuchte, Oberflächentemperatur umgebender Körper und Flächen sowie Luftbewegungen zusammen, die einander bedingen und beeinflussen. Außerdem empfinden Menschen raumklimatische Gegebenheiten individuell höchst unterschiedlich. Auch die jeweilige Arbeitssituation und die Frage, ob bestimmte klimatische Bedingungen tätigkeitsspezifisch oder betriebstechnisch vorgegeben sind, spielt bei deren Beurteilung eine wesentliche Rolle. Das macht es im betrieblichen Alltag oft sehr schwer, für ein soweit wie möglich allgemein zufriedenstellendes Raumklima zu sorgen bzw. Klimaprobleme zu analysieren und zu beheben. Das allerdings ist durchaus wichtig, weil ein als unangenehm empfundenes Raumklima die Arbeitszufriedenheit erheblich senkt und gesundheitliche Belastungen auslösen kann.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend ist die Arbeitsstättenverordnung. Sie enthält allgemeine Hinweise auf die Schutzpflicht des Arbeitgebers (§ 3a), zur gesundheitlich zuträglichen Raumtemperatur in Arbeitsräumen und Aufenthalts- und Sanitärbereichen (Anhang 3.5) und zu natürlicher und künstlicher Lüftung (Anhang 3.6).

Die Angaben zu Raumtemperaturen werden in den zugehörigen Arbeitsstättenregeln ASR A3.5 "Raumtemperaturen" und ASR A3.6 "Lüftung" konkretisiert.

Damit ist allerdings nur ein grober Rahmen vorgegeben, in dem viele der in der Praxis auftretenden Probleme nicht völlig geklärt werden können. Branchenspezifisch sind dazu div. berufsgenossenschaftliche Dokumente hilfreich (z. B. DGUV-I 215-510 "Beurteilung des Raumklimas"). Für Detailfragen muss auf das umfangreiche Normenwerk zurückgegriffen werden, das z. B. bei der Auslegung und Steuerung von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT) zugrunde gelegt wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge