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Praxis-Beispiele: Pauschalierte Lohnsteuer / 7 Jobticket, Wahlrecht zwischen Steuerfreiheit und Pauschalierung

Carola Hausen
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Sachverhalt

Der Arbeitnehmer bekommt zu seinem Gehalt von 3.000 EUR zusätzlich vom Arbeitgeber ein Jobticket im Wert von 60 EUR monatlich. Seine Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte beträgt 20 km. Der Arbeitgeber hat die Wahl zwischen 2 Besteuerungsmöglichkeiten:

  1. Der Arbeitgeber kann das Jobticket steuerfrei gewähren.
  2. Der Arbeitnehmer kann das Jobticket alternativ mit 25 % pauschalieren.

Welche Unterschiede gibt es bei den beiden Varianten der Besteuerung?

 
Ergebnis 1  
Gehalt 3.000 EUR
Zzgl. Jobticket + 60 EUR
Gesamtbrutto 3.060 EUR
Steuer- und SV-Brutto 3.000 EUR
Das Jobticket wird als verrechneter Sachbezug wieder vom Nettolohn abgezogen.  

Der Betrag von 60 EUR wird auf die Entfernungspauschale angerechnet und muss in der Lohnsteuerbescheinigung unter Zeile 17 ausgewiesen werden.

Als Werbungskosten können geltend gemacht werden:

0,38 EUR × 20 km × 220 Arbeitstage (angenommen) = 1.672 EUR, abzgl. der darauf anzurechnenden vom Arbeitgeber gezahlten Jobtickets: 60 EUR x 12 Monate = 720 EUR.

 
Ergebnis 2  
Gehalt 3.000,00 EUR
Zzgl. Jobticket + 60,00 EUR
Gesamtbrutto 3.060,00 EUR
Steuer- und SV-Brutto 3.000,00 EUR
Das Jobticket wird als verrechneter Sachbezug wieder vom Nettolohn abgezogen.  
Pauschalversteuerung mit 25 % pauschaler Lohnsteuer 15,00 EUR
Zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag + 0,82 EUR
Zzgl. ggf. Kirchensteuer (angenommen 9 %) + 1,35 EUR
Zusätzliche Belastung monatlich 17,17 EUR
Zusätzliche Belastung jährlich 206,04 EUR

Der Betrag von 60 EUR wird nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet und muss nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. So kann der Arbeitnehmer seine Werbungskosten in der Steuererklärung in voller Höhe geltend machen.

Als Werbungskosten können geltend gemacht werden:

0,38 EUR × 20 km × 220 Arbeitstage (angenommen) = 1.672 EUR.

...

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