Sachverhalt

Ein Arbeitgeber führt den jährlichen Betriebsausflug abteilungsbezogen durch (Produktion, Verwaltung, Vertrieb). Kein Personenkreis ist von der Teilnahme ausgeschlossen. Jede Abteilung darf einen eintägigen Ausflug unternehmen, der mit einem Abendessen endet. Die Kosten je Veranstaltung dürfen 100 EUR pro teilnehmenden Mitarbeiter nicht übersteigen.

Außerdem findet in der Vorweihnachtszeit an einem Freitagnachmittag für alle Mitarbeiter eine Adventsfeier statt. Die Kosten je teilnehmender Person liegen bei rund 50 EUR.

Einmal im Jahr wird eine weitere Veranstaltung für alle Mitarbeiter durchgeführt. Gemeinsam mit den Pensionären werden die Mitarbeiter geehrt, die 20, 25 oder 30 Jahre lang dem Betrieb angehören.

Der für das Personal verantwortliche Geschäftsführer sowie 5 Betriebsräte nehmen an allen Veranstaltungen teil, auch an den Ausflügen der einzelnen Abteilungen.

Bleibt die Veranstaltung zur Ehrung der Jubilare und der Pensionäre steuerfrei oder liegt Arbeitslohn vor?

Ergebnis

Steuerlich sind jährlich nur max. 2 Betriebsveranstaltungen als üblich anzusehen. Pensionärstreffen und gemeinsame Ehrungen der Arbeitnehmer mit langer Betriebszugehörigkeit werden mitgezählt.

Nehmen einzelne Mitarbeiter an mehr als 2 Veranstaltungen teil, ist es steuerlich unbeachtlich (kein Arbeitslohn), wenn dies

  • aufgrund eines funktionalen Wechsels (z. B. Eintritt in den Ruhestand, Versetzung) oder
  • in Erfüllung beruflicher Aufgaben (z. B. als Personalleiter, Betriebsratsmitglied) erfolgt.

Für den Personalgeschäftsführer sowie die Betriebsräte bleiben somit alle Betriebsveranstaltungen steuer- und sozialversicherungsfrei, obwohl sie an 3 bzw. noch mehr Betriebsveranstaltungen teilgenommen haben. Für diesen Personenkreis handelt es sich um die Erfüllung beruflicher Aufgaben.

Für die restlichen Mitarbeiter bleiben lediglich 2 Veranstaltungen steuerfrei, soweit alle betroffenen Personen des Betriebs oder des Betriebsteils zu den Veranstaltungen eingeladen werden. Für die restlichen Veranstaltungen kann die Lohnsteuer individuell mit Sozialversicherungspflicht oder mit 25 % (sozialversicherungsfrei) pauschaliert werden.

Praxis-Tipp

Der Freibetrag von 110 EUR ist arbeitnehmerbezogen. Der Arbeitgeber kann entscheiden, welche Veranstaltung er für den Arbeitnehmer versteuert, falls dieser an mehr als 2 Veranstaltungen teilnimmt. Wird die Wahl der Versteuerung (pauschal oder individuell) nachträglich geändert, wirkt sich dies auf die Beitragspflicht in der Sozialversicherung aus. Maßgeblich ist, zu welchem Zeitpunkt die Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt wird. Eine beitragsrechtliche Korrektur ist nur bei einer steuerrechtlichen Korrektur durch den Arbeitgeber bis zur Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung möglich (spätestens bis zum 28.2. bzw. 29.2. des Folgejahres).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge