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Praktikanten: Arbeitsrechtliche Aspekte bei der Beschäft ... / 5.1 Orientierungspraktikum

Christina Kamppeter
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5.1.1 Definition und Voraussetzungen

Ein Orientierungspraktikum dient zur Orientierung vor der Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums und ist auf eine Dauer von bis zu 3 Monaten begrenzt.[1] Diese Höchstdauer muss nicht zusammenhängend erfüllt werden; das Praktikum kann auch in mehreren Abschnitten absolviert werden, solange diese sachlich und zeitlich zusammenhängen.[2] Der Hauptzweck des Orientierungspraktikums ist es, den Praktikanten einen Einblick in den angestrebten Beruf oder das Studienfach zu gewähren, ohne eine langfristige Verpflichtung einzugehen.[3]

Ein solches Praktikum ist zulässig, wenn es im zeitlichen Vorfeld einer Ausbildung oder eines Studiums stattfindet, nicht währenddessen.[4] Es eignet sich auch für Personen, die sich nach einem Studien- oder Ausbildungsabbruch neu orientieren oder vor dem Beginn einer weiteren Ausbildung oder eines Studiums nach bereits absolvierten Bildungswegen.[5] Entscheidend ist, dass das Praktikum inhaltlich mit dem angestrebten Studium oder der Berufsausbildung zusammenhängt und dass eine Zulassung zu diesen in absehbarer Zeit realistisch ist.[6] Diese Voraussetzung ist jedoch sehr weit zu sehen und soll keine allzu große Hürde darstellen. Ob der Praktikant letztlich das Studium oder die Ausbildung aufnimmt, ist für ein Orientierungspraktikum irrelevant.[7]

Um das Orientierungspraktikum von einem regulären Arbeitsverhältnis abzugrenzen, ist die Intention entscheidend: Dient das Praktikum dem Erwerb eines Einblicks in die angestrebte berufliche Tätigkeit, liegt ein Orientierungspraktikum vor.[8] Ersetzt der Praktikant jedoch einen fehlenden Arbeitnehmer, spricht dies eher für ein Arbeitsverhältnis. Die Eingliederung in den Betrieb oder feste Arbeitszeiten schließen ein Orientierungspraktikum jedoch nicht aus.[9]

[1] BeckOK ArbR/Greiner, 71. Ed. 1.3....

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