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Manteltarifvertrag Nr. 7

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Mantel-TV Nr. 7, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Bayern, 22.11.2000 (AVE-Anfang: 01.06.2001; AVE-Ende: 30.06.2002)

Nummer: 25602.042

Klassifizierung: Mantel-TV

Fachbereich: Wach- und Sicherheitsgewerbe

Tarifgebiet: Bayern

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 22. November 2000

Vorgänger: 25602.038

Nachfolger: 25602.046

AVE
AVE Anfang 01. Juni 2001
AVE Ende 30. Juni 2002

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 17 vom 25. Januar 2002

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für das Wach- und Sicherheitsgewerbe

vom 19. Dezember 2001

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Bayern

a) der Manteltarifvertrag Nr. 7 für die arbeiterrentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer des Wach- und Sicherheitsgewerbes in Bayern vom 22. November 2000

für den Tarifvertrag zu Buchstabe a vom 1. Juni 2001

mit der unten stehenden Einschränkung für allgemeinverbindlich erklärt.

Soweit Bestimmungen der Tarifverträge auf Vorschriften in anderen Tarifverträgen verwiesen, erfasst die Allgemeinverbindlicherklärung die verweisenden Bestimmungen nur, wenn und soweit die in Bezug genommenen Vorschriften ihrerseits für allgemeinverbindlich erklärt worden sind.

Unterzeichnet:

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung,...

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