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Lohntarifvertrag Nr. 28 für alle gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes in Bayern

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Lohn-TV Nr. 28, privates Omnibusgewerbe, Bayern, 17.10.2017 (AVE-Anfang: 01.04.2017; AVE-Ende: 31.08.2020)

Nummer: 180002200058

Klassifizierung: Lohn-TV

Fachbereich: privates Omnibusgewerbe

Tarifgebiet: Bayern

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 17. Oktober 2017

Vorgänger: 18022.054

Nachfolger: 180002200063

AVE
AVE Anfang 01. April 2017
AVE Ende 31. August 2020

Fundstelle: Bundesanzeiger vom 20. März 2018

Bemerkung

a) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
b) Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das private Omnibusgewerbe

Vom 20. Februar 2018

Auf Grund des § 5 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2, 6 und 7 des Tarifvertragsgesetzes, dessen Absätze 1 und 7 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a und d des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden sind, wird auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Bayern

der Lohntarifvertrag Nr. 28 für alle gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes in Bayern vom 17. Oktober 2017

– erstmals kündbar zum 31. August 2020 –

abgeschlossen zwischen dem Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e. V., Georg-Brauchle-Ring 91, 80992 München, und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di, Landesbezirk Bayern, Schwanthalerstraße 64, 80336 München,

mit Wirkung vom 1. ...

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