Begriff

Lärm ist jeder Schall, der zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens oder zu einer sonstigen mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit führen kann.

Wahrgenommen werden Schallwellen, die durch Druckschwankungen der Atmosphäre entstehen und sich wellenförmig ausbreiten. In Abhängigkeit von Lautstärke und Frequenz wird Schall als angenehm oder als Lärm empfunden. So wird z. B. bei gleicher Lautstärke Schall niedriger Frequenz als leiser empfunden als Schall hoher Frequenz. Der Schalldruck wird in Dezibel (dB) gemessen. Es gibt die Lautstärkenskalen A, B und C, i. d. R. wird die A-Skala eingesetzt (dB(A)).

Lärmbedingter Hörverlust (Lärmschwerhörigkeit) ist in der EU die am häufigsten gemeldete Berufskrankheit. Beschäftigte sind nicht nur im metallverarbeitenden Gewerbe und im Bauwesen, sondern auch in Kindergärten, Schulen, Gaststätten oder Orchestergräben Lärm ausgesetzt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend sind Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung und die dazugehörigen TRLV Lärm, Teile 1, 2 und 3. Die ASR A3.7 "Lärm" konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Im Regelwerk der DGUV beschäftigt sich eine Vielzahl von Regeln und Informationen mit dem Thema, u. a.:

  • DGUV-I 209-023 "Lärm am Arbeitsplatz"
  • DGUV-R 112-194 "Benutzung von Gehörschutz"
  • DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen
  • IFA-LSA 01-400 "Beurteilung der Lärmexposition nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung"

Relevant sind zudem diese Normen:

  • DIN EN ISO 9612:2009-09: "Akustik – Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz – Verfahren der Genauigkeitsklasse 2"
  • VDI 2058:

    • Blatt 2: "Beurteilung von Lärm hinsichtlich Gehörgefährdung"
    • Blatt 3: "Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten"

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