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Hybrides Arbeiten / Arbeitsrecht

Britta Redmann
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1 Voraussetzungen

Hybride Modelle sind komplex und benötigen eine klare Orientierung. Um die entsprechende örtliche Flexibilität und Variabilität in einem Unternehmen rechtssicher umzusetzen, sind einige Punkte zu beachten.

1.1 Ortsunabhängiges mobiles Arbeiten

Damit hybrides Arbeiten gelebt werden kann, muss ein ortsunabhängiges, mobiles Arbeiten möglich sein. Mobiles Arbeiten ist nach der Gesetzesbegründung[1] wie folgt definiert:

Zitat

Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin arbeitet mobil, wenn er oder sie die geschuldete Arbeitsleistung unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnik außerhalb der Betriebsstätte von einem Ort oder von Orten seiner oder ihrer Wahl oder von einem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Ort oder von mit dem Arbeitgeber vereinbarten Orten erbringt.

Mobile Arbeit liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin die geschuldete Arbeitsleistung aufgrund deren Eigenart ortsgebunden erbringen muss.

Tätigkeiten, die nicht mittels Informations- u. Kommunikationstechnik erbracht werden können, z. B. Fahrer oder Botentätigkeiten oder auch Tätigkeiten, die eine bestimmte Mobilität bereits zwingend aus der Eigenart der zu erbringenden Arbeitsleistung aufweisen, z. B. bei Monteuren, fallen nicht unter mobile Arbeit. Ebenfalls ist bisher ausschließlich mobile Arbeit ausgeschlossen.[2]

Nach der obigen Definition umfasst mobile Arbeit Tätigkeiten im Homeoffice als auch die Telearbeit. Mobile Arbeit ermöglicht dabei den größten Spielraum an flexibler Gestaltung des Arbeitsortes.

Homeoffice bezeichnet die Arbeitsleistung von zu Hause aus. "Sie ermöglicht es Beschäftigten, nach vorheriger Abstimmung mit dem Arbeitgeber im Privatbereich, z. B. unter Nutzung tragbarer IT-Systeme (z. B. Notebooks, Tablets) oder Datenträger, für den Arbeitgeber tätig zu sein". Eine gesetzliche Definition von Homeof...

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