Die wesentlichen Elemente zur Gestaltung der Nachhaltigkeit und damit Etablierung des BGM als festes System in einem Unternehmen sind die Strukturbildung bzw. deren Ausbau sowie die Durchführung der Folgeprogramme im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP), wie in Abb. 1 dargestellt. Während das 6-Phasen-Modell der DHfPG bereits einen Prozess darstellt, startet in der 6. Phase ein Folgeprozess (siehe Abb. 1).

Abb. 1: Gestaltung der Nachhaltigkeit als Folgeprozess

Zu Beginn eines Projektes stellt sich die Frage nach der internen Zuständigkeit, d. h. der Leitung des Projektes. I. d. R. wird eine Arbeitsgruppe einberufen, der sog. Arbeitskreis Gesundheit oder Steuerungskreis, welcher dann primär als Anlauf- und Koordinierungsstelle für das BGM fungiert, das Projekt aber auch steuert und überwacht. Aus diesem Kreis wird ein verantwortlicher Projektleiter bestimmt. I. d. R. ist dies ein Vertreter der Personalabteilung oder die Personalleitung selbst. Betrifft das Projekt nur einen Teilbereich eines Unternehmens, kann es auch Sinn machen, dass der betreffende Bereichs- oder Abteilungsleiter die Projektleitung übernimmt.

Für die nachhaltige Gestaltung eines BGM sind stabilere Formen erforderlich, wobei die Funktion des Steuerungskreises weiterhin erhalten werden sollte. Hier stellt sich die Frage, ob die Betreuung eines BGM weiterhin durch jemanden erfolgen kann, der die Betreuung des BGM als zusätzliche Aufgabe erhalten hat und diese auch nur bedingt wahrnehmen kann. Je nach Unternehmensgröße und weiterer Ausgestaltung des BGM kann ggf. eine neue Stelle hierfür geschaffen werden, sodass BGM nicht als "nice to have", sondern vielmehr als nutzbringendes System betrachtet wird. An dieser Stelle wird sich zeigen, ob der Nutzen erkannt und BGM ernsthaft weiter betrieben werden soll.

Der Folgeprozess sollte sich dem klassischen Management-Zyklus Plan-Do-Check-Act, kurz PDCA-Zyklus bedienen, in dem nach einer Planungs- und Durchführungsphase (P-D) stetig eine Erfolgskontrolle und eine Verbesserung (C-A) folgen. Analog den bekannten Managementsystemen Arbeitsschutz-, Qualitäts- und Umweltmanagement kann dieser KVP durch ein jährliches Audit immer wieder in Gang gesetzt werden.

 
Praxis-Tipp

Audit

Während ein Audit in den prüfbaren Managementsystemen verpflichtend durchzuführen ist, kann dieses in einem BGM als jährliche Sitzung des Steuerungskreises verstanden werden, in dem das zurückliegende Jahr kritisch betrachtet und die Erkenntnisse und Verbesserungsvorschläge für das folgende Jahr eingebracht werden.

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsgestaltung sollte aber nicht nur diese eine Sitzung durchgeführt werden. Der Steuerungskreis sollte in regelmäßigen Abständen, z. B. einmal im Quartal, tagen und das BGM weiterentwickeln. Dabei ist vom Unternehmen zu prüfen, ob die grundsätzlich empfohlene Zusammenarbeit zwischen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und den gesetzlich verpflichtend durchzuführenden Systemen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unter dem Dach des BGM auch einen gemeinsamen Arbeitskreis stattfinden lassen. Dieser könnte 1- bis 2-mal pro Jahr tagen und eine Gesamtstrategie zum Thema "Gesundheit im Betrieb" aufbauen und weiterentwickeln.

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