Die nachstehenden Informationen zur sachlichen Zuständigkeit beruhen auf eigenen Angaben der einzelnen Berufsgenossenschaften. Sie bezeichnen sich für die aufgeführten Branchen/Unternehmen durch Erwähnung in ihren Satzungen (dort in der Regel § 3) oder durch Nennung in ihren Gefahrtarifen als zuständig. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht. Sowohl die Satzung als auch der Gefahrtarif sind autonomes Recht, sie müssen von den Berufsgenossenschaften in ihren amtlichen Mitteilungen veröffentlicht werden.

Bau

Alle Unternehmen, die Hochbauarbeiten aller Art oder Teile von ihnen herstellen, umbauen, instand halten, ausbessern oder abbrechen, fallen in den fachlichen Zuständigkeitsbereich dieser Berufsgenossenschaft. Dazu gehören auch Dekorations- und Gebäudereinigungsarbeiten. Auch Unternehmen des Tiefbaus aller Art – dazu rechnen insbesondere Erdarbeiten aller Art sowie Wege- und Straßenbau – gehören zur BG Bau.

 
Hinweis

Versicherung für private Bauarbeiten

Die BG Bau ist auch zuständig für die Versicherung der Helfer bei privaten Bauarbeiten (sog. Eigenbauarbeiten), für die Helfer besteht Versicherungspflicht. Ein privates Bauvorhaben muss daher bei der BG Bau angemeldet werden. Das ist online möglich. Bauherren und deren Ehegatten können sich freiwillig versichern.

Bergbau, Chemie

In den Zuständigkeitsbereich der BG RCI fällt Bergbau aller Art, andere Mineralgewinnungen, Unternehmen zur Gewinnung von Asphalt und Erdöl und selbstständige Bohrunternehmen.

Ferner ist die BG RCI zuständig für Unternehmen, die anorganisch-chemische Produkte, organisch-chemische Produkte, kernchemische Produkte, elektrochemisch oder elektrothermisch erzeugte Produkte, Lacke, Farben, Farbwaren und ähnliche Produkte, Seifen, Öle, Fette gewinnen, herstellen oder verarbeiten. Dazu gehören auch die Verwertung bestimmter Produkte sowie die Filmherstellung. Auch chemisch-technische Planungs- und Beratungsbüros sowie chemische Laboratorien und wissenschaftliche Untersuchungsanstalten fallen in die Zuständigkeit dieser BG.

Feinmechanik, Elektrotechnik, Textil

Zuständig für Unternehmen, die elektrotechnische Erzeugnisse herstellen, elektrische Anlagen bauen sowie feinmechanische und optische Erzeugnisse herstellen, ferner zuständig für Kinos. Ebenfalls zuständig ist die BG ETEM für Unternehmen der Textilaufbereitung, Garnverarbeitung, Weberei, Strickerei und Wirkerei, Herstellung von Filz und Hüten, Veredlung von Textilstoffen sowie Herstellung von Bekleidung und Wäsche, ferner für chemische Reinigungen.

Garten- und Landschaftsbau

Bundesweit zuständig für die Versicherten in Unternehmen des Erwerbsgartenbaus, des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, der Baumschulen, der Park- und Gartenpflege und auf Friedhöfen.

Gas und Wasser

Zuständig für Gas-, Wärme-, Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung.

Gesundheitsdienst

Zuständig für Unternehmen im Gesundheits- und Veterinärwesen sowie in der freien Wohlfahrtspflege, Laboratorien für medizinische Untersuchungen und Versuche, Laboratorien für naturwissenschaftliche Untersuchungen und Versuche, die für Zwecke des Gesundheitsdienstes arbeiten, Unternehmen, die Röntgeneinrichtungen im Gesundheitsdienst verwenden, Privatkindergärten, Kosmetik- und Friseurbetriebe.

Handel und Verwaltung

Zuständig für Unternehmen des Großhandels mit und ohne Lager, Handelsvertreter, Handelsmakler und Agenturgeschäfte, die ein Lager unterhalten, Kommissionäre, Speditionsunternehmen, Speditionsbüros u. Ä. sowie Verlage, deren Erzeugnisse überwiegend im Lohndruck hergestellt werden, Zeitungs- und Zeitschriftenvertriebsunternehmen, Lesezirkel. Ferner zuständig für die Unternehmen des Einzelhandels.

Zuständig für Banken, Versicherungen, Verwaltungen, Vereine, Informations- und Kommunikationsunternehmen, Freie Berufe und besondere Unternehmen (z. B. Zeitarbeit, Privattheater, Handelsvertreter, Hausbesorgungen). Ferner zuständig für alle Gewerbe der feinkeramischen, grobkeramischen oder Glas-Industrie: Ton-, Lehm- und Kaolingewinnung, -zurichtung und -aufbereitung. Außerdem zuständig für die Unternehmen, die nicht in die Zuständigkeit einer anderen Berufsgenossenschaft fallen (Auffang-BG).

Holz- und Metallverarbeitung

Zuständig

  • für Holzgewinnung und -zurichtung, Gruben- und Faserholzzurichtung, Herstellung von Holzprodukten,
  • für Unternehmen, die auf warmem Wege Erze aufbereiten, Eisen, Stahl und Nichteisen-Metalle erzeugen, sowie Unternehmen der Verarbeitung von Eisen, Stahl und Nichteisen-Metallen zu Halbzeugen...

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