Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Chancengleichheitsgesetz Baden-Württemberg / § 8 Erfüllung des Chancengleichheitsplans

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

(1) 1Nach drei Jahren (Zwischenbericht) und im nächsten Chancengleichheitsplan stellt jede Dienststelle, die den Chancengleichheitsplan erstellt, den Stand der Erfüllung der im Chancengleichheitsplan festgelegten Zielvorgaben fest. 2Die jeweils zuständige Beauftragte für Chancengleichheit ist frühzeitig zu beteiligen. 3Werden die Zielvorgaben nicht erreicht, ist darzulegen, weshalb von den Zielvorgaben des Chancengleichheitsplans abgewichen wird und welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden. 4Hierfür sind folgende Daten jeweils getrennt nach Geschlecht zu erheben und auszuwerten:

 

1.

die Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach Voll- und Teilzeittätigkeit, Besoldungs-, Entgeltgruppen, Laufbahnen und Berufsgruppen,

 

2.

die Zahl der Stellenausschreibungen, Bewerbungen, Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen,

 

3.

die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungen in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, und

 

4.

die Gremienbesetzung nach § 13.

5Stichtag ist der 30. Juni des Berichtsjahres.

 

(2) 1Der Zwischenbericht ist der Dienstaufsichtsbehörde, die ihre Beauftragte für Chancengleichheit informiert, vorzulegen. 2Bei den der alleinigen Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts berichtet die Dienststelle der Rechtsaufsichtsbehörde, die ihre Beauftragte für Chancengleichheit informiert.

 

(3) 1Auf die Erfüllung des Chancengleichheitsplans achtet die nach Absatz 2 aufsichtführende Behörde, die ihre Beauftragte für Chancengleichheit beteiligt. 2Soweit Verstöße festgestellt werden und sie nicht im Rahmen der im Gesetz gegebenen Möglichkeiten behoben werden können, sind die Gründe hierfür bei der Aufstellung des nächsten Chancengleichheitsplans darzulegen.

 

(4) Bei erheblichen Abweichungen vo...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    9
  • Anwesenheitsprämie / 3.1 Krankheit und Gesundheit
    3
  • Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL) / Sozialversicherung
    1
  • Inflationsausgleichsprämie / 3 Begünstigter Personenkreis
    1
  • Mutterschutz / 6 Kündigungsverbot
    1
  • Neumann-Redlin, Springer, Zimmermann u.a. , EFZG § 5 Anz ... / 6.2 Nachweispflichten
    1
  • Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zeitlich nicht begrenzte Verring ... / 6.1 Mitteilungspflicht (Abs. 5 Satz 1)
    0
  • Beitragsverfahrensverordnung / §§ 7 - 13a Vierter Abschnitt Prüfung beim Arbeitgeber
    0
  • Betriebsveranstaltung: Abrechnung der Aufwendungen / 4.2 Ermittlung der Gesamtkosten
    0
  • Betriebsvereinbarung / 2 Rechtswirkung
    0
  • Bürgerliches Gesetzbuch / §§ 1018 - 1029 Titel 1 Grunddienstbarkeiten
    0
  • Bulgarien / 2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Bulgarien
    0
  • Elterngeld / 1.2 Beitragsrecht in der Kranken- und Pflegeversicherung
    0
  • Elterngeld / 3 Zuschüsse des Arbeitgebers
    0
  • Inflationsausgleichsprämie / 5 Mehrere Dienstverhältnisse
    0
  • Kurzarbeit / 6.4 Elektronisches Verfahren – "KEA"
    0
  • LkSG: Abhilfemaßnahmen bei unmittelbar bevorstehender od ... / 3.2 Verletzung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten bei unmittelbaren Zulieferern
    0
  • Massenentlassung / Arbeitsrecht
    0
  • Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.2 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
    0
  • Protokoll zum DBA Albanien
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Haufe Shop: Wise Up!
Wise Up!
Bild: Haufe Shop

Why do so many people think an ageing workforce is a disadvantage? Find out how a WISE ORGANIZATION mobilizes experience and transforms the shift in age distribution into a competitive advantage - an indispensable guide to the future of work.


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren