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Bildschirmbrille / 1 Diskussion und betriebliche Praxis

Janina Roth
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Die Vorgaben des Gesetzgebers haben Diskussionen über folgende Fragen ausgelöst:

  • Wer muss oder soll untersucht werden?
  • Wer ist die "fachkundige Person", die eine "angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens" durchführt?
  • Wann sind spezielle Sehhilfen für die Bildschirmarbeit notwendig?
  • Wer trifft die Entscheidung über die Notwendigkeit spezieller Sehhilfen?
  • Wer trägt die Kosten für eine spezielle Sehhilfe?
  • Mit welcher Häufigkeit des Bedarfes an speziellen Sehhilfen ist zu rechnen?

1.1 Wer muss oder soll untersucht werden?

Die Untersuchung ist ein Angebot für Beschäftigte mit Bildschirmtätigkeit (Angebotsuntersuchung gem. § 5 i. V. mit Anhang Teil 4 ArbMedVV). Für Mitarbeitende besteht somit kein Zwang zur Teilnahme an der angebotenen Untersuchung. Die Praxis zeigt allerdings, dass das Angebot in der Regel angenommen wird, da sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gleichermaßen an der Untersuchung sowie der Sicherstellung des Sehkomforts und der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten interessiert sind.

1.2 Wer ist die fachkundige Person?

Nach Anhang Teil 4 ArbMedVV muss die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens der Mitarbeitenden durch eine "fachkundige Person" erfolgen. Die Untersuchung der Augen ist ohne jeden Zweifel einem Arzt, also Betriebs- oder Augenarzt, vorbehalten. Sofern es sich nur um die Untersuchung des Sehvermögens handelt, kommt dafür grundsätzlich auch der Augenoptiker infrage.

Einer ganzheitlich-präventiven Vorgehensweise empfiehlt eine betriebliche Regelung, bei der der Betriebsarzt die vollständige Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durchführt. Dabei orientiert sich der Betriebsarzt an den Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Bildschirmarbeitsplätze (ehemals G37) und berücksichtigt sowohl körperliche als auch psychischen Belastungen und Beanspruchungen.

1.3 Wann sind spezielle Sehhilfen für die Bildschirmarbeit notwendig?

Nach Anhang Teil 4 ArbMedVV sind speziel...

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