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Betriebsstättenfinanzamt

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Zusammenfassung

 
Begriff

Betriebsstättenfinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die lohnsteuerliche Betriebsstätte des Arbeitgebers befindet. Beim Betriebsstättenfinanzamt ist die Lohnsteueranmeldung abzugeben und die einbehaltene Lohnsteuer abzuführen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Bestimmung der lohnsteuerlichen Betriebsstätte ergibt sich aus § 41 Abs. 2 EStG. Die Definition des Betriebsstättenfinanzamts ist in § 41a Abs. 1 Nr. 1 EStG festgelegt. Ergänzende Bestimmungen enthält Abschnitt R 41.3 LStR. Genauere Informationen zur Zuständigkeit bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern gibt das LfSt Bayern, Verfügung v. 12.12.2022, S 0122.2.1 - 1/13 St 43.

Lohnsteuer

1 Lohnsteuerrechtliche Betriebsstätte

Betriebsstätte im Sinne des Lohnsteuerrechts ist der Betrieb oder Betriebsteil des Arbeitgebers, in dem der für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird.[1] Entscheidend ist, wo die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Entgeltbestandteile zusammengestellt oder bei maschineller Entgeltabrechnung die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Eingabewerte festgestellt werden. Es kommt nicht darauf an, wo die Berechnung der Lohnsteuer vorgenommen wird und wo die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Unterlagen aufbewahrt werden.[2]

[1] § 41 Abs. 2 EStG.
[2] R 41.3 LStR.

1.1 Ort der Geschäftsleitung als lohnsteuerrechtliche Betriebsstätte

Wird der maßgebende Arbeitslohn nicht in dem Betrieb oder Betriebsteil des Arbeitgebers oder nicht im Inland ermittelt, so gilt als Betriebsstätte der Mittelpunkt der geschäftlichen Leitung des Arbeitgebers im Inland.

Eine Betriebsstätte im Sinn des Lohnsteuerrechts setzt keinen Betrieb im allgemeinen Sinn voraus. Auch Privatpersonen, die z. B. Hausangestellte beschäftigen, haben eine Betriebsstätte. Im Übrigen ist nicht erforderlich, dass es sich bei der Betriebsstätte zugleich um die Arbeitsstätte des Arbeitneh...

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