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Anwesenheitsprämie / Arbeitsrecht

Dr. Constanze Oberkirch
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1 Zweck

Die Anwesenheitsprämie soll dazu dienen, die Fehlzeiten im Betrieb zu reduzieren. Durch die Anwesenheitsprämie, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum vereinbarten Entgelt zugesagt hat, wird versucht, die Grundsätze von Lohn ohne Arbeit zugunsten des Arbeitgebers zu ändern.

2 Rechtliche Wertung

Anwesenheitsprämien werden meist einmal jährlich auf Grundlage einer einzelvertraglichen Regelung oder auch aufgrund betrieblicher Übung gezahlt. Möglich ist auch, dass eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag entsprechende Zusagen vorsieht.

 
Praxis-Beispiel

Muster für Zusage Anwesenheitsprämie

Der Arbeitnehmer erhält für das volle Kalenderjahr eine Anwesenheitsprämie in Höhe von ……. EUR. Die Prämie wird zusammen mit dem Gehalt für den Monat Januar des Folgejahres ausgezahlt.

Neben dieser einmaligen jährlichen Auszahlung der Prämie werden in der Praxis auch laufende Prämienzahlungen zusätzlich zum Monatslohn geleistet.

3 Die Fehlzeiten im Einzelnen

Die Anwesenheitsprämie entfällt oder wird gekürzt, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheint.[1]

Unbestritten zulässig sind Anwesenheitsprämien, die nur in Fällen unberechtigten Fernbleibens von der Arbeit (Arbeitsbummelei) oder bei Verspätung entfallen.

 
Praxis-Beispiel

Muster für Kürzungsmöglichkeit bei unberechtigten Fehlzeiten

Bei unberechtigten Fehlzeiten des Arbeitnehmers, für die auch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wird die Anwesenheitsprämie pro Tag um ein Tagesarbeitsentgelt gekürzt.

Umstritten sind dagegen Anwesenheitsprämien aufgrund individualrechtlicher Absprachen, die auch dann entfallen sollen, wenn gesetzlich oder tarifvertraglich eine Entgeltfortzahlung vorgesehen ist. Wichtig ist, dass eine Kürzungsmöglichkeit nur dann besteht, wenn diese vertraglich vereinbart wurde.

[1] Schmitt/Küfner-Schmitt, EFZG, 8. Aufl. 2018, § 4 EFZG, Rz. 79.

3.1 Krankheit und Gesundheit

In § 4...

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