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Laufbahnverordnung Rheinland-Pfalz / Anlage 3 (zu § 41 Abs. 3) Vertrag

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Zwischen

—————————————————————————————

- vertreten durch —————————————————————— -

und Frau/Herrn ——————————————————————

geboren am ———————————————————————

in ————————————————————————————

wohnhaft —————————————————————————

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1

Frau/Herrn ————————————————————— wird für die Zeit vom —————— bis ————————— Gelegenheit gegeben, in einem Anpassungslehrgang im Sinne des § 41 der Laufbahnverordnung die Kenntnisse und Fähigkeiten für das _ Einstiegsamt der Laufbahn ——————————— zu erwerben, die nicht in der vorliegenden Qualifikation enthalten sind.

§ 2

Der Anpassungslehrgang besteht aus einer berufspraktischen Ausbildung in den auf das _ Einstiegsamt bezogenen Aufgaben der in § 1 bezeichneten Laufbahn unter Anleitung und Verantwortung einer oder eines qualifizierten Berufsangehörigen (Ausbildungsleiterin oder Ausbildungsleiter); er kann eine theoretische Zusatzausbildung umfassen.

§ 3

Dienstobliegenheiten werden nicht übertragen.

§ 4

Der Anpassungslehrgang endet außer mit Ablauf der festgesetzten Zeit vorzeitig auf Antrag. Er kann außerdem vorzeitig von Amts wegen beendet werden, wenn schwerwiegende Pflichtverletzungen der Teilnehmerin oder des Teilnehmers der Fortführung entgegenstehen.

§ 5

(1) Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer am Anpassungslehrgang hat den Anweisungen der Ausbildungsleiterin oder des Ausbildungsleiters zu folgen.

(2) Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer unterliegt der Pflicht zur Dienstverschwiegenheit .

§ 6

Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer am Anpassungslehrgang kann sich in allen Fragen der Durchführung des Anpassungslehrgangs an die Ausbildungsleiterin oder den Ausbildungsleiter wenden. Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass sich die Teilnehmerin oder der Teilnehmer die in § 1 gen...

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