Die Angleichung der Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost an das Niveau im Tarifgebiet West erfolgt in zwei Schritten: Ab dem 1. Januar 2022 wird die Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost von durchschnittlich 40 Stunden wöchentlich auf 39,5 Stunden wöchentlich und ab dem 1. Januar 2023 auf durchschnittlich 39,0 Stunden wöchentlich abgesenkt. Für die kommunalen Krankenhäuser gilt eine Sonderregelung. Hier wird die im Tarifgebiet West geltende Arbeitszeit von durchschnittlich 38,5 Stunden wöchentlich in drei Schritten erreicht; beginnend ab dem 1. Januar 2023 beträgt die Arbeitszeit durchschnittlich 39,5 Stunden wöchentlich, ab dem 1. Januar 2024 durchschnittlich 39,0 Stunden wöchentlich und ab dem 1. Januar 2025 durchschnittlich 38,5 Stunden wöchentlich.

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