Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Anmelden
  • Personal
  • Steuern
  • Finance
  • Immobilien
  • Controlling
  • Öffentlicher Dienst
  • Recht
  • Arbeitsschutz
  • Sozialwesen
  • Sustainability
  • Themen
  • Haufe
  • Öffentlicher Dienst
  • TVöD Office Professional
  • Personal & Tarifrecht
  • Entgelt
  • Sozialrecht
  • Haushalt & Finanzen
  • Digitalisierung & Transformation

Entgelt / 2.5.8.3 Angleichung der Arbeitszeit Ost an West


Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Sie haben den Artikel bereits bewertet.
Justus Steinbömer

Die Angleichung der Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost an das Niveau im Tarifgebiet West erfolgt in zwei Schritten: Ab dem 1. Januar 2022 wird die Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost von durchschnittlich 40 Stunden wöchentlich auf 39,5 Stunden wöchentlich und ab dem 1. Januar 2023 auf durchschnittlich 39,0 Stunden wöchentlich abgesenkt. Für die kommunalen Krankenhäuser gilt eine Sonderregelung. Hier wird die im Tarifgebiet West geltende Arbeitszeit von durchschnittlich 38,5 Stunden wöchentlich in drei Schritten erreicht; beginnend ab dem 1. Januar 2023 beträgt die Arbeitszeit durchschnittlich 39,5 Stunden wöchentlich, ab dem 1. Januar 2024 durchschnittlich 39,0 Stunden wöchentlich und ab dem 1. Januar 2025 durchschnittlich 38,5 Stunden wöchentlich.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Jahressonderzahlung / 4.4 Anspruch bei länger andauernder Krankheit
    9.858
  • Elternzeit / 14.6.1 Kürzung der Jahressonderzahlung
    5.734
  • Jahressonderzahlung / 3.3.2 Durchschnittsberechnung
    4.334
  • Jahressonderzahlung / 2.2 Grundsatz: kein Anspruch bei "unterjährigem" Ausscheiden
    3.849
  • Krankenbezüge / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)
    3.418
  • Bereitschaft / 3.3 Rufbereitschaft als Arbeitszeit – Entgelt
    3.337
  • Zuschläge, Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
    2.897
  • Jahressonderzahlung / 4.3 Anspruch bei Mutterschutz und Elternzeit
    2.805
  • TV-L / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    2.752
  • TVAöD-BBiG / § 14 Jahressonderzahlung
    2.513
  • Urlaub / 8.12 Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr
    2.400
  • Entgelt / 3.5 Stufenlaufzeit
    2.388
  • Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 10.2.4 Einstufung vergleichbarer Beamter
    2.354
  • Entgelt / 3.4.2.6 Berücksichtigung bereits erworbener Stufen
    2.247
  • Zuwendung, Weihnachtsgeld (BAT) / 4.2 Anspruch bei länger andauernder Krankheit
    2.228
  • Dienstreise / 9 Arbeitszeit bei Dienstreisen
    2.202
  • Zulagen / 4.1 Die Regelung des TVöD
    2.079
  • Jubiläumsgeld
    2.064
  • Tariferhöhung im öffentlichen Dienst / 2 Erhöhung der Entgelte 2023 und 2024
    2.044
  • Elternzeit: Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit / 5.2 (Rest-)Urlaub aus dem Jahr des Antritts der Elternzeit
    1.987
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Sozialversicherung: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 2025
Frau Hand Taschenrechner
Bild: Pexels

Für jeden Zweig der Sozialversicherung gelten eigene Beitragssätze, die nach Bedarf angepasst werden können. Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung ist in § 341 SGB III festgeschrieben und beträgt aktuell 2,6 Prozent. Dabei wird es voraussichtlich auch 2025 bleiben.


Praxisleitfaden: Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung
Digitalisierung Öffentliche Verwaltung
Bild: Haufe Shop

Von der Analyse der Ausgangssituation über die Begleitung des Veränderungsprozesses bis hin zur gelungenen Umsetzung von Digitalisierungsprojekten bietet dieses Buch konkrete und praxisorientierte Handlungsempfehlungen. Mit Best-Practice-Beispielen und Erfahrungsberichten erfolgreicher Projekte.


Entgelt / 2.5.8.3 Angleichung der Arbeitszeit Ost an West
Entgelt / 2.5.8.3 Angleichung der Arbeitszeit Ost an West

Die Angleichung der Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost an das Niveau im Tarifgebiet West erfolgt in 2 Schritten: Ab dem 1.1.2022 wird die Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost von durchschnittlich 40 Stunden wöchentlich auf 39,5 Stunden wöchentlich und ab dem 1.1.2023 ...

4 Wochen testen


Newsletter Arbeitsschutz
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:


  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor
Haufe Onboarding Software
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR Services
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
Datenschutz

AGB
Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte
Komplettlösungen
Finanzen & Controlling Produkte
Öffentlicher Dienst Alle Produkte
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren