Bezüglich der Kommentierung zu

  • den Begriffen Beschäftigungs- und Dienstzeit
  • der Anrechnung von Vorzeiten in einem früheren Beschäftigungsverhältnis
  • der Problematik der geringfügigen Beschäftigung
  • der Ausschlussfrist zum Nachweis der Beschäftigungs- und Dienstzeiten usw.

wird im Wesentlichen auf die Ausführungen oben (Ziffer 7.2 – Beschäftigungs- und Dienstzeit nach BAT) verwiesen.

 
Wichtig

Bezüglich der Dienstzeit bestehen erhebliche Unterschiede zur Regelung im BAT. Nach § 7 BMT-G II liegt die Anrechnung von Vorzeiten im öffentlichen Dienst im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers. Der Arbeiter hat keinen Rechtsanspruch auf die Anerkennung von Zeiten im öffentlichen Dienst.

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