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Eine neue GmbH mit gebundenem Vermögen – keine sinnvolle Rechtsform für die deutsche Wirtschaft! (BB 2021, Heft 15, S. 1)

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Einführung

 

Iris Plöger (re) ist seit April 2017 Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BDI. Zuvor leitete sie dort die Abteilung Digitalisierung, Innovation und Gesundheitswirtschaft.

Prof. Dr. Birgit Weitemeyer (li) ist seit 1.4.2007 Inhaberin des Lehrstuhls für Steuerrecht und Leiterin des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen an der Bucerius Law School, Hamburg.

Nachhaltige Unternehmensführung ist en vogue. Es passt ins Bild, dass eine Gruppe von Unternehmern die "Stiftung Verantwortungseigentum" gegründet hat, die eine GmbH ohne Gewinnausschüttungen propagiert und die Grünen diese Idee in ihr vorläufiges Wahlprogramm aufgenommen haben. Hierdurch bestätigt sich der Trend, Gesellschaftspolitik durch eine Veränderung des Gesellschaftsrechts zu gestalten. Nachdem im Sommer 2020 ein dahingehender Gesetzentwurf vorgestellt worden war (https://www.gesellschaft-in-verantwortungseigentum.de/der-gesetzesentwurf/, Abruf: 31.3.2021), ist man kürzlich mit Änderungen auf die zahlreiche Kritik am Entwurf eingegangen (https://www.gesellschaft-mit-gebundenem-vermoegen.de/der-gesetzesentwurf/, Abruf: 31.3.2021). Die Initiatoren wollen etablierten Unternehmen ebenso wie Start-Ups eine gesetzliche Vermögensbindung zur Verfügung stellen, die Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmern und Geschäftspartnern gegenüber das Vertrauen vermitteln soll: "Unsere Gewinne werden nicht versilbert." Vermögen und Gewinne sollen allein dem Unternehmen zugutekommen, Einlagen nur zum Nennwert zurückzuzahlen sein. Dies liege im Interesse einer intrinsisch motivierten Generation von Unternehmensgründern, die "Treuhandgesellschafter" seien, die die Kontrolle über die Gesellschaft im Interesse des Unternehmens und der nächsten Generation ausüben. Die Suche nach geeigneten Nachfolge...

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