Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage [bis 26.04.2025]

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
[1] Die Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung tritt am 26.10.2024 mit folgender Ausnahme außer Kraft: § 9 Absatz 3 tritt mit Ablauf des 26. April 2025 außer Kraft. Siehe auch § 10 Absatz 2.

§ 1 Anwendungsbereich

 

(1) Mit den Vorschriften dieser Verordnung werden Erleichterungen und Beschleunigungen für einen Wechsel des Brennstoffes oder für die Erhöhung von Lagerkapazitäten, die aufgrund einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage erforderlich sind, durch befristete Abweichungen von den Vorschriften der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 905), die durch Artikel 256 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, geschaffen.

 

(2) Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die wesentliche Änderung, die Inbetriebnahme einer Anlage, die erneute Inbetriebnahme einer Anlage nach Stilllegung und den Betrieb der folgenden Anlagen sowie von deren Anlagenteilen, soweit diese im Rahmen eines Brennstoffwechsels aufgrund einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage zur Nutzung des gewechselten Brennstoffes oder zur Erweiterung der Lagerkapazität für den vorgesehenen Brennstoff erforderlich sind:

 

1.

Lageranlagen,

 

2.

Abfüllanlagen und

 

3.

Verwendungsanlagen.

 

(3) Diese Verordnung gilt nicht für

 

1.

Fass- und Gebindelager gemäß § 2 Absatz 10 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und

 

2.

Anlagen, die sich innerhalb von Schutzgebieten im Sinne von § 2 Absatz 32 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder in der Schutzzone III B von Wasserschutzgebieten oder innerhalb von festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten gemäß § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. Juli 2...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • TVöD-AT / §§ 26 - 29a Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
    431
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) / § 12 (VKA) Eingruppierung
    406
  • TVöD-AT / § 16 Stufen der Entgelttabelle (VKA)
    205
  • TVöD-AT / § 20 Jahressonderzahlung (VKA)
    134
  • Landeskommunalbesoldungsgesetz Baden-Württemberg / §§ 1 - 6 1. Abschnitt Besoldung
    109
  • TVöD-AT / § 18 (VKA) Leistungsentgelt
    95
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    85
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 27 - 37 Sechster Abschnitt Einfriedung
    83
  • Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt / §§ 34 - 42 Abschnitt 10 Grenzabstände für Pflanzen
    81
  • Entgeltordnung VKA / 7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht
    80
  • Besoldungsgesetz Hessen / 13. Allgemeine Stellenzulage
    67
  • TVöD-AT / § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen (VKA)
    61
  • Besoldungsgesetz Hessen / Anlage V
    60
  • Vergütung-TV für Bodenverkehrsdienstleistungen, Bodenver ... / Anlage 3 zum Vergütungstarifvertrag für Bodenverkehrsdienste an Flughäfen in Berlin und Brandenburg
    53
  • Landesnachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz / §§ 21 - 25 Fünfter Abschnitt Hammerschlags- und Leiterrecht
    51
  • Wertermittlungsrichtlinien 2002 / Anlage 8 A Tabelle zur Berechnung der Wertminderung wegen Alters von Gebäuden nach Ross in V.H. des Herstellungswerts
    49
  • Bauordnung Hessen / §§ 50 - 51 Siebter Abschnitt Nutzungsbedingte Anforderungen
    46
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 50 - 57 Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
    45
  • Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Niedersachsen
    43
  • Nachbarrechtsgesetz Hessen / §§ 14 - 19 Vierter Abschnitt Einfriedung
    42
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional

Top-Themen

Vertrauen Kommunikation

Kommunikation – Schlüssel für eine positive Sicherheitskultur

mehr

Arbeiter an Bohrmaschine

Arbeitsschutz für Ferienjobber

mehr

Zusammenarbeit - Fistbump - New Work

New Work und Gesundheit

mehr

Arztgespräch2

Eignungsuntersuchungen in der Arbeitsmedizin

mehr

Chemikalienfass

Beschaffung von Gefahrstoffen

mehr

Mann mit Paket

Gefährdungsbeurteilung körperlicher Belastungen mit der Leitmerkmalmethode

mehr

Chemieanlage

Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe (AwSV)

mehr

Handschlag

Fremdfirmenmanagement: Was zu beachten ist

mehr

Mann mit Schutzmaske & Schutzanzug

Coronavirus: Betriebliche Pandemieplanung im Unternehmen

mehr

Lachen1

Prävention mit Humor

mehr

Downloads

Personalmagazin plus Arbeitswelten 9/2023

Neue Arbeitswelten: Was uns im Büro hält

mehr

PM plus Arbeitswelten 11 2020

Neue Arbeitswelten - Konzepte, Modelle, Räume

mehr

PM pus HR-Software 10 2020

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Tagen 0708 2020

Ansprechende Locations für Meetings, Seminare und Kongresse

mehr

Haufe Shop Arbeitsschutz
Empfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
CoPilot Arbeitsschutz: KI-gestützt & fundiert
CoPilot Arbeitsschutz

Blitzschnell auf Praxisfragen Antworten erhalten und mit klar formulierten Texten und Mustervorlagen Sicherheit gewinnen. Der KI-Assistent mit dem fundierten Haufe Wissen.

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Arbeits- und Gesundheitsschutz Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Sozial- & Gesundheitswesen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren