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Tarifvertrag zur Angleichung des Tarifrechts des Landes Berlin an das Tarifrecht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (Angleichungs-TV Land Berlin) v. 14.10.2010

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Tarifvertrag zur Angleichung des Tarifrechts des Landes Berlin an das Tarifrecht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (Angleichungs-TV Land Berlin) v. 14. Oktober 2010

Datum: 14. Oktober 2010

Tarifvertrag zur Angleichung des Tarifrechts des Landes Berlin an das Tarifrecht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (Angleichungs-TV Land Berlin) v. 14.10.2010

Zwischen

dem Land Berlin

- einerseits -

und

der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

- Landesbezirk Berlin-Brandenburg -,

der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

- Landesverband Berlin -,

der Gewerkschaft der Polizei

- Landesbezirk Berlin -

sowie

der IG Bauen-Agrar-Umwelt

- Bundesvorstand -

- andererseits -

wird Folgendes vereinbart:

Präambel

Mit diesem Tarifvertrag gestalten die Tarifvertragsparteien die Rückkehr des Landes Berlin in den Flächentarifvertrag der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Die Tarifvertragsparteien streben gemeinsam einheitliche Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst der Bundesländer an. Das Land Berlin leistet mit der geplanten Rückkehr in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder einen Beitrag zur Stärkung des Tarifvertragssystems im öffentlichen Dienst.

Im öffentlichen Dienst des Landes Berlin wird es grundsätzlich vom 1. August 2011 an keine schlechteren Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost mehr geben. Damit werden die letzten Unterschiede zwischen Ost und West vor allem bei der Wochenarbeitszeit und dem Beschäftigungsschutz überwunden.

Zugleich wird einigen Besonderheiten Berlins als Stadt und Land Rechnung getragen.

Den Tarifvertragsparteien ist bewusst, dass während der Mindestlaufzeit des Angleichungstarifvertrages Anpassungen erforderlich werden können.

Abschnitt I Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich

Dieser Tarifvertrag gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) und für die in der Berufsbildung stehenden Personen (Auszubildende einschließlich der Schülerinnen/Schüler in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Entbindungs- und Altenpfl...

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