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Lohn- u. Gehalts-TV, Einzelhandel, Brandenburg, 31.05.19 ... / Informationen über diesen Tarifvertrag

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Lohn- u. Gehalts-TV, Einzelhandel, Brandenburg, 31.05.1994 (AVE-Anfang: 08.03.1995; AVE-Ende: 31.05.1995)

Nummer: 15323.006

Klassifizierung: Lohn- u. Gehalts-TV

Fachbereich: Einzelhandel

Tarifgebiet: Brandenburg

Geltungsbereich: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende

Datum: 31. Mai 1994

Nachfolger: 15323.008

AVE
AVE Anfang 08. März 1995
AVE Ende 31. Mai 1995

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 95 vom 19. Mai 1995

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für den Einzelhandel

vom 20. April 1995

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß des Landes Brandenburg

 

der Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen für den Einzelhandel im Bundesland Brandenburg vom 31. Mai 1994

 

mit Wirkung vom 8. März 1995 mit der weiter unten stehenden Einschränkung und dem dort aufgeführten Hinweis für allgemeinverbindlich erklärt.

 

Die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags ergeht mit folgender Einschränkung:

 

Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt nicht für Mitgliedsbetriebe der Konsum-Tarifgemeinschaft e.V. im Land Brandenburg.

 

Die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags ergeht mit folgendem Hinweis:

 

Die Allgemeinverbindlicherklärung erfaßt nicht diejenigen Normen, die die Tarifvertragspartei...

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