Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
[1] Die Richtlinie (EU) 2024/884 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl. L, 2024/884, 19.3.2024) wird umgesetzt durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240) geändert worden ist. (Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/884 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, BGBl. I 2024, Nr. 118)

§§ 1 - 3 Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

§ 1 Abfallwirtschaftliche Ziele

1Dieses Gesetz legt Anforderungen an die Produktverantwortung nach § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Elektro- und Elektronikgeräte fest. 2Es bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren und dadurch die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern. 3Um diese abfallwirtschaftlichen Ziele zu erreichen, soll das Gesetz das Marktverhalten der Verpflichteten regeln.

§ 2 Anwendungsbereich

 

(1) 1Dieses Gesetz gilt für sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte. 2Sie sind in die folgenden Kategorien unterteilt:

 

1.

Wärmeüberträger,

 

2.

Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten,

 

3.

Lampen,

 

4.

Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte),

 

5.

Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Kleingeräte), und

 

6.

kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • TVöD-AT / §§ 26 - 29a Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
    448
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) / § 12 (VKA) Eingruppierung
    334
  • TVöD-AT / § 16 Stufen der Entgelttabelle (VKA)
    186
  • Landeskommunalbesoldungsgesetz Baden-Württemberg / §§ 1 - 6 1. Abschnitt Besoldung
    135
  • Entgeltordnung VKA / 7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht
    89
  • TVöD-AT / § 20 Jahressonderzahlung (VKA)
    78
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 50 - 57 Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
    76
  • TVöD-AT / § 18 (VKA) Leistungsentgelt
    72
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 27 - 37 Sechster Abschnitt Einfriedung
    66
  • TVöD-AT / § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen (VKA)
    63
  • Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt / §§ 34 - 42 Abschnitt 10 Grenzabstände für Pflanzen
    62
  • Besoldungsgesetz Hessen / 13. Allgemeine Stellenzulage
    53
  • Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein / §§ 51 - 58 Unterabschnitt 2 Mitbestimmung
    53
  • Besoldungsgesetz Hessen / Anlage V
    49
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    42
  • TVöD-BT-V / § 46 Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
    41
  • Laufbahnverordnung Rheinland-Pfalz
    38
  • Manteltarifvertrag für den Hessischen Einzelhandel
    38
  • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 / §§ 46 - 51 Siebenter Abschnitt Nutzungsbedingte Anforderungen
    35
  • Wertermittlungsrichtlinien 2002 / Anlage 8 A Tabelle zur Berechnung der Wertminderung wegen Alters von Gebäuden nach Ross in V.H. des Herstellungswerts
    35
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional

Top-Themen

Vertrauen Kommunikation

Kommunikation – Schlüssel für eine positive Sicherheitskultur

mehr

Arbeiter an Bohrmaschine

Arbeitsschutz für Ferienjobber

mehr

Zusammenarbeit - Fistbump - New Work

New Work und Gesundheit

mehr

Arztgespräch2

Eignungsuntersuchungen in der Arbeitsmedizin

mehr

Chemikalienfass

Beschaffung von Gefahrstoffen

mehr

Mann mit Paket

Gefährdungsbeurteilung körperlicher Belastungen mit der Leitmerkmalmethode

mehr

Chemieanlage

Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe (AwSV)

mehr

Handschlag

Fremdfirmenmanagement: Was zu beachten ist

mehr

Mann mit Schutzmaske & Schutzanzug

Coronavirus: Betriebliche Pandemieplanung im Unternehmen

mehr

Lachen1

Prävention mit Humor

mehr

Downloads

Personalmagazin plus Arbeitswelten 9/2023

Neue Arbeitswelten: Was uns im Büro hält

mehr

PM plus Arbeitswelten 11 2020

Neue Arbeitswelten - Konzepte, Modelle, Räume

mehr

PM pus HR-Software 10 2020

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Tagen 0708 2020

Ansprechende Locations für Meetings, Seminare und Kongresse

mehr

Haufe Shop Arbeitsschutz
Empfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
CoPilot Arbeitsschutz: KI-gestützt & fundiert
CoPilot Arbeitsschutz

Blitzschnell auf Praxisfragen Antworten erhalten und mit klar formulierten Texten und Mustervorlagen Sicherheit gewinnen. Der KI-Assistent mit dem fundierten Haufe Wissen.

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Arbeits- und Gesundheitsschutz Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Sozial- & Gesundheitswesen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren