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Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 [bis 31.12.2020] / § 30 Anforderungen an Gebote

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(1) Die Gebote müssen jeweils die folgenden Angaben enthalten:

 

1.

Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Bieters; sofern der Bieter eine rechtsfähige Personengesellschaft oder juristische Person ist, sind auch anzugeben:

 

a)

ihr Sitz,

 

b)

der Name einer natürlichen Person, die zur Kommunikation mit der Bundesnetzagentur und zur Vertretung des Bieters[1] [Bis 20.12.2018: der juristischen Person] für alle Handlungen nach diesem Gesetz bevollmächtigt ist (Bevollmächtigter), und

 

c)

wenn mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals bei anderen rechtsfähigen Personengesellschaften oder juristischen Personen liegen, deren Name und Sitz,

 

2.

den Energieträger, für den das Gebot abgegeben wird,

 

3.

den Gebotstermin der Ausschreibung, für die das Gebot abgegeben wird,

 

4.

die Gebotsmenge in Kilowatt ohne Nachkommastellen,

 

5.

den Gebotswert in Cent pro Kilowattstunde mit zwei Nachkommastellen, wobei sich das Gebot bei Windenergieanlagen an Land auf den Referenzstandort nach Anlage 2 Nummer 4 beziehen muss,

 

6.

die Standorte der Anlagen, auf die sich das Gebot bezieht, mit Bundesland, Landkreis, Gemeinde, Gemarkung und Flurstücken; im Fall von Solaranlagen auf, an oder in Gebäuden muss, sofern vorhanden, auch die postalische Adresse des Gebäudes angegeben werden, und

 

7.

den Übertragungsnetzbetreiber.

 

(2) 1Ein Gebot muss eine Gebotsmenge von mehr als[2] [Bis 20.12.2018: mindestens] 750 Kilowatt umfassen. 2Abweichend von Satz 1 muss ein Gebot bei Biomasseanlagen eine Gebotsmenge von mehr als[3] [Bis 20.12.2018: mindestens] 150 Kilowatt umfassen; bei Geboten für bestehende Biomasseanlagen nach § 39f besteht keine Mindestgröße für die Gebotsmenge.

 

(3) 1Bieter dürfen in einer Ausschreibung mehrere Gebote für unterschiedliche Anlagen abgeben. 2In diesem Fall ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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