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Pflegeversicherung, Verfahren und Nachweis zur Berücksichtigung von Kindern

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Kurzbeschreibung

Seit dem 1.7.2023 wirkt sich die Anzahl der Kinder auf die Höhe des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung aus. Seit April 2025 steht das Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung zur Verfügung, wodurch dem Arbeitgeber die Anzahl der für die PV relevanten Kinder elektronisch übermittelt werden kann. Hier werden die häufigsten Fragen zum Verfahren, dem Nachweis der Elterneigenschaft und den PV-Beiträgen beantwortet.

1. Verfahren

1.1 Ab wann muss der Arbeitgeber die Regelungen umsetzen?
Die Regelungen zur Berücksichtigung von Kindern in der Pflegeversicherung gelten seit dem 1.7.2023. Das digitale Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung ist von Arbeitgebern verpflichtend seit Juli 2025 zu nutzen. Es wurde eine Bearbeitungsfrist für die Berücksichtigung der Kinder bis zum 30.6.2025 eingeräumt. Arbeitgeber hatten also in der betrieblichen Praxis bis zum 30.6.2025 Zeit für die Umsetzung. Die Erhebung der berücksichtigungsfähigen Kinder konnte dabei zunächst entweder analog per Abfrage bei den Arbeitnehmern (Nachweise für die Kinder wie z. B. Geburtsurkunden waren nicht erforderlich) oder über das digitale Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung erfolgen. Sofern die Abfrage analog erfolgte, musste für die Bestandsfälle zum 1.7.2025 ein Initialabruf über das Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung durchgeführt werden.
1.2 Nach der Einführung des digitalen Verfahrens hat der Arbeitgeber weiterhin die Möglichkeit, sich die PV-Kinder außerhalb des Verfahrens nachweisen zu lassen. Warum gibt es diese Möglichkeit?
Weil es Kinder gibt, die nicht im Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung übermittelt werden können, aber im Rahmen der Elterneigenschaft bzw. für den...

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Kurzbeschreibung Seit 1.1.2025 beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 3,6 %. Der Beitragszuschlag für Kinderlose wurde auf 0,6 % erhöht. Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Abschlag in Höhe von 0,25 % für das 2. bis 5. ...

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