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Muster 8.6: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen

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Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1683 AnwaltFormulare Mandanteninformationen, Sattler, 3. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

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_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

1. Situation

Mit dem Urteil hat das Gericht entschieden, dass die von Ihrem Arbeitgeber erklärte Kündigung unwirksam war. Sie haben den Kündigungsschutzprozess gewonnen. Ihr Arbeitsverhältnis besteht deshalb unverändert weiter.

Sofern die Kündigungsfrist inzwischen abgelaufen war und Ihr Arbeitgeber keinen Lohn mehr gezahlt hat, muss er diesen nunmehr (unter Verrechnung mit gezahltem Arbeitslosengeld) nachzahlen und Sie in der Zukunft weiter vergüten. Geht der rückständige Lohn nicht innerhalb von zehn Tagen auf Ihrem Konto ein, so teilen Sie mir dies bitte mit, damit wir entsprechende Schritte besprechen können.

2. Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber

Da Ihr Arbeitsverhältnis weiter besteht, müssen Sie die Arbeit wieder aufnehmen. Hierzu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

▪ Sie können umgehend zu Ihrer Arbeitsstelle gehen und Ihrem Vorgesetzten mitteilen, dass Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitsleistung ablehnen, muss er trotzdem den Lohn zahlen.
▪ Wir können aber stattdessen auch abwarten, bis Ihr Arbeitgeber Sie mündlich oder schriftlich auffordert, zur Arbeit zu erscheinen. Sollte Ihr Arbeitgeber Sie nicht zur Arbeit auffordern, muss er trotzdem den Lohn zahlen.

3. Verhalten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit

Sofern Sie sich arbeitsuchend gemeldet hatten, müssen Sie die zuständige Agentur für Arbeit über das Urteil informieren.

4. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Sofern Ihr Arbeitgeber das Urteil akzeptiert, wird er Sie weiterbeschäftigen, den rückständigen Lohn (unter Verrechnung mit gezahltem Arbeitsl...

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