Kurzbeschreibung
Muster aus: AnwaltFormulare, Heidel/Pauly, 11. Aufl. 2026 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 51.10: Antrag auf Absehen vom Regelfahrverbot
In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich,
den Bußgeldbescheid vom _________________________ aufzuheben und dahingehend abzuändern, dass gegen den Betroffenen kein Fahrverbot verhängt wird.
Selbst wenn der Betroffene den ihm zur Last gelegten Geschwindigkeitsverstoß innerorts begangenen haben sollte, so fehlt es an der für die Verhängung eines Regelfahrverbots erforderlichen subjektiven Verwerflichkeit. Im Übrigen sind die Voraussetzungen für ein Absehen von einem Fahrverbot wegen einer besonderen Härte gegeben.
1) Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung kommt die Verhängung eines Fahrverbots nur dann in Betracht, wenn neben einem objektiven Verstoß auch ein erhebliches subjektives Verschulden und eine dementsprechende Verwerflichkeit festgestellt werden kann (BGH zfs 1997, 432; OLG Hamm zfs 1998, 354). Hieran fehlt es vorliegend, da zugunsten des Betroffenen von einem einmaligen Augenblicksversagen auszugehen ist, das lediglich als ein einfach fahrlässiges Handeln angesehen werden kann. Vor dem von meinem Mandanten befahrenen innerörtlichen Bereich war auf der Landstraße die übliche Geschwindigkeit von 100 km/h erlaubt. Dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h anordnende Ortsschild befand sich hinter eine Kurve und war – wie aus den beigefügten Lichtbildern ersichtlich – zum Teil durch einen Baum verdeckt. Bis zu dem Punkt der Geschwindigkeitsmessung erfolgte kein weiterer Hinweis auf die gebotene Geschwindigkeitsreduzierung und die betroffene kleine Ortschaft legt die Annahme einer solchen Beschränkung auch nicht nahe. Sowohl das bloß fahrlässige Übersehen eines Ortsschildes (BGH VersR 1998, 2...