Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1724 Handbuch Kündigungsrecht, Pauly-Osnabrügge, 6. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Mustervorlage
Az: _________________________
In dem Rechtsstreit _________________________/_________________________
beantragen wir,
den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 Abs. 1 RVG für das gerichtliche Verfahren auf _________________________ EUR und für den Vergleich auf _________________________ EUR festzusetzen.
Begründung:
1.
Der Gegenstandswert des gerichtlichen Verfahrens ist insgesamt auf _________________________ festzusetzen.
a)
Der Klageantrag zu Nr. 1. (Kündigungsschutzantrag) ist gem. § 42 Abs. 4 GKG mit einem Vierteljahresverdienst zu bewerten. Der rechtsschutzversicherte Kläger hatte zuletzt einen durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst in Höhe von _________________________ EUR erzielt.
Beweis: Verdienstabrechnungen für den Monat _________________________ in Kopie, bereits vorgelegt als Anlage K _________________________.
Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Quartalsverdienst in Höhe von _________________________ EUR brutto.
b)
Der Klageantrag zu Nr. 2. (allgemeiner Feststellungsantrag) ist im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des LAG Hessen mit einem Bruttomonatsverdienst, also mit _________________________ EUR zu bewerten (LAG Hessen v. 7.1.2005, 15 Ta 688/04; vgl. auch Bader, NZA-RR 2005, 346). (Die herrschende Auffassung in der Rechtsprechung setzt bei der Bewertung des allgemeinen Feststellungsantrags keinen Wert an, jedenfalls dann nicht, wenn kein weiterer Beendigungstatbestand streitig war, vgl. z.B. LAG Hamburg v. 30.6.2005, 8 Ta 5/05; LAG Köln v. 16.10.2007, 9 Ta 298/07; so auch der aktuelle Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Fassung v. 9.2.2018.)
c)
Der Klageantrag zu Nr. 3. (Weiterbes...