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Muster 31.1: Aufklärung OWi-Fahrverbot:

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Kurzbeschreibung

Muster aus: AnwaltFormulare Verkehrsrecht, Jens Tietgens-Michael Nugel, 9. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)

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Sehr geehrter Herr _________________________,

ich nehme Bezug auf den Hauptverhandlungstermin am _________________________ vor dem AG _________________________ in Ihrer Bußgeldsache.

Bedauerlicherweise hat das Gericht in Ihrem Fall keine unzumutbare Härte angenommen und war nicht bereit, vom Fahrverbot abzusehen.

Da Sie bei Rechtskraft das Fahrverbot mangels zugestandener Schonfrist sofort antreten müssten, haben wir das Gericht um die Anberaumung eines Fortsetzungstermins in 2 Wochen gebeten. Sie wollen die Zeit nutzen, um das Fahrverbot besser planen zu können. Vor dem Hauptverhandlungstermin werde ich den Einspruch zurücknehmen. Der Bußgeldbescheid sowie das angeordnete Fahrverbot werden dann rechtskräftig.

Ab dem _________________________ dürfen Sie kein Fahrzeug mehr im Straßenverkehr führen. Sie begehen eine Straftat, wenn Sie hiergegen verstoßen, nämlich ein Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG mit u.U. weitreichenderen Konsequenzen als in dieser Ordnungswidrigkeit.

Vorsorglich weise ich auch darauf hin, dass die Bußgeldstelle Ihnen in der Regel den Führerschein vor Ablauf des eigentlichen Fahrverbotes zurückschicken wird. Bitte lesen Sie in dem Begleitschreiben genau nach, wann Sie wieder ein Fahrzeug im Straßenver kehr führen dürfen! Fragen Sie gerne auch bei mir nach. Fahren Sie bitte nicht vor Ablauf des Fahrverbotes! Auch hierbei handelt es sich um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit um eine Straftat.

Den Führerschein geben Sie bitte am _________________________ bei der Bußgeldstelle ab. Teilen Sie dort mit, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückgenommen wurde und Sie den Führerschein in amtliche Ver...

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§ 31 Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
§ 31 Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

  Rz. 1 Ebenfalls häufiger hat man es in der Praxis mit der Verteidigung wegen des Vorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu tun. Oft wird es sich um eine Rechtsfolgenverteidigung handeln, wenn jemand den Mandanten eindeutig hat fahren sehen. Sollte sich ...

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