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Muster 14.3: Auskunftsrecht und Recht auf Kopie nach Art. 15 DSGVO

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Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1683 AnwaltFormulare Mandanteninformationen, Sattler, 3. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

  • Muster 14.3: Auskunftsrecht und Recht auf Kopie nach Art. 15 DSGVO

Muster 14.3: Auskunftsrecht und Recht auf Kopie nach Art. 15 DSGVO

  • Musterdokument öffnen

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es wurde eine sog. Betroffenenanfrage auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO an Sie gerichtet.

Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO müssen Sie grundsätzlich unverzüglich, spätestens aber binnen eines Monats, auf die Betroffenenanfrage reagieren. Eine Nichteinhaltung dieser Frist kann bei entsprechender Reaktion des Betroffenen zu Schadensersatzforderungen und Bußgeldern führen.

Es ist wichtig, die Anfrage sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass Sie alle geforderten Informationen bereitstellen, die Sie über den Betroffenen vorhalten. Dazu gehört unter anderem die Bereitstellung von Informationen über die Zwecke der Verarbeitung, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger, an die die Daten offengelegt wurden oder werden, und, falls möglich, die geplante Dauer der Speicherung. Gerade die Offenlegung der Empfänger kann sehr aufwändig sein, wenn bisher noch keine Liste von potenziellen Datenempfängern im Unternehmen existiert. Sollten Sie über ein Verarbeitungsverzeichnis und eine Liste von Empfängern personenbezogener Daten verfügen, stellen Sie mir diese bitte so bald wie möglich zur Verfügung.

Wenn die Anfrage unklar ist oder wenn Zweifel an der Identität der Person bestehen, die die Anfrage gestellt hat, können Sie zunächst weitere Informationen verlangen, um die Identität der Person zu bestätigen (Art. 12 Abs. 6 DSGVO). Unklare, mehrdeutige oder offene Anfragen können auch mit der Bitte um Konkretisierung zurückgespielt werden. Dies kann dazu beitra...

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