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Entsendebescheinigung, wichtige Hinweise zur Beantragung

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Kurzbeschreibung

Die Anträge auf Ausstellung der A1-Bescheinigung für Entsendungen in einen anderen EU-, EWR-Staat sowie in die Schweiz sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Seit 1.1.2026 können die Anträge auch bei Abkommensstaaten elektronisch beantragt werden, sofern der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge über die Einzugsstelle abführt. Ist dies nicht der Fall, dann erfolgt die Beantragung entweder online über die DVKA oder in Papierform über die deutsche Rentenversicherung Bund.

  • Übersicht

Vorbemerkung

Mit einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm kann der Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung A1 online gestellt werden. Wird kein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm genutzt, kann für die Beantragung der Bescheinigung A1 eine maschinelle Ausfüllhilfe der ITSG (SV-Meldeportal) genutzt werden. Anträge auf Ausstellung einer Entsendebescheinigung für Abkommensstaaten werden online über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder die maschinelle Ausfüllhilfe der ITSG abgewickelt, sofern der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge über die Einzugsstelle abführt. Ist dies nicht der Fall, dann erfolgt die Beantragung entweder online über die DVKA oder in Papierform über die deutsche Rentenversicherung Bund.

Für Arbeitnehmer oder bei vorübergehender selbstständiger Tätigkeit ist zunächst auszuwählen, in welches Land der Betroffene entsandt wird. Beachten Sie bitte auch die Hinweise bezüglich Zuständigkeit und der erforderlichen Angaben.

Übersicht

  • Musterdokument öffnen
Personenkreis Hinweis
EU-, EWR-Staat sowie die Schweiz  
Arbeitnehmer
Der Vordruck A1 ist für eine Erwerbstätigkeit in anderen Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz zu verwenden.

Seit dem 1.7.2019 muss der Antrag elektronisch übermittelt werden.

Die DVKA ist nicht für die Ausstellung...

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