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Entsendebescheinigung A1, Korrektur, Neuausstellung oder Stornierung

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Kurzbeschreibung

Im Rahmen einer Entsendung können sich Änderungen ergeben, die sich in unterschiedlicher Weise auswirken. Hier wird dargestellt, in welchen Fällen die Entsendebescheinigung korrigiert, neu ausgestellt oder storniert werden muss.

  • Übersicht

Übersicht

  • Musterdokument öffnen

Im Rahmen einer Entsendung können unvorhergesehene Dinge passieren, die die Entsendung in der zunächst geplanten bzw. bereits begonnenen Ausgestaltung verändern. Grundsätzlich sollte jede Veränderung im Entsendezeitraum den zuständigen Behörden im Entsendestaat gemeldet werden. Allerdings führt nicht jede Veränderung dazu, dass die Entsendebescheinigung A1 geändert oder neu ausgestellt werden muss. In der nachfolgenden Liste sind die häufigsten Änderungstatbestände und deren Folgen dargestellt.

Änderung Erforderliche Maßnahme Wirkung auf die
A1-Bescheinigung
Rechtsfolge
Rahmenbedingungen haben sich geändert:      
  • späterer Beginn der Entsendung
X Neuausstellung Es sollte eine neue A1 Bescheinigung ausgestellt werden.
  • frühere Beendigung der Entsendung
X Korrektur Die A1 Bescheinigung sollte korrigiert werden, damit bei der nächsten Entsendung eine neue Bescheinigung ausgestellt werden kann.
  • Entsendung hat nicht stattgefunden
X Stornierung Die Stornierung ist wichtig, damit bei einer ggf. neuen Entsendung eine neue Bescheinigung ausgestellt werden kann.
  • Arbeitnehmer wurde im Entsendestaat an einen anderen Arbeitgeber überlassen
X Korrektur Das Enddatum sollte angepasst werden.
  • Unternehmen hat mit einem anderen Unternehmen im Entsendestaat fusioniert
X Korrektur Das Enddatum sollte angepasst werden.
Die Änderung liegt in der entsandten Person,      
Unterbrechung der Tätigkeit durch:   ./. Keine Anpassung erforderlich.
  • kurze Krankheit
- ./. Keine Anpassung erforderlich.
  • Urlaub
- ./. Keine Anpassung erforderlich.
  • Lehrgang
- ./...

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